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13. Februar 2023

Medizinische Versorgungszentren – 5 von 9 Insights

Follow-up zum Update aus Berlin zur politischen Diskussion rund um iMVZ

  • Briefing

Zu diesem Artikel ist ein Update verfügbar. Sie finden es hier.

Das Weihnachtsinterview von Gesundheitsminister Karl Lauterbach schlug ob seiner zugespitzten Wortwahl hohe Wellen. So solle der Einstieg von „Heuschrecken“ in den Gesundheitsmarkt unterbunden und ein Riegel davorgeschoben werden, dass „Investoren mit absoluter Profitgier Arztpraxen aufkaufen“.

Den Stand der – durchaus auch differenzierten – Diskussion zu privaten Investitionen im Gesundheitssektor haben wir in unserem Update aus Berlin zur politischen Diskussion rund um von Investoren gehaltenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) im Dezember 2022 zusammengefasst. Aber was ist seitdem passiert?

Parlamentarische Ebene

  • Die „Weiterentwicklung der Regelungen zu medizinischen Versorgungszentren (MVZ)“ soll im Versorgungsgesetz II geregelt werden. Inhaltliche Zielsetzung sind Regelungen zur Gründung, Zulassung, Betrieb, Stärkung der Position der Ärztlichen Leitung und Transparenz von MVZ, insbesondere mit Blick auf iMVZ. Ein Referentenentwurf soll im 2. Quartal des Jahres 2023 folgen. Das Gesetzgebungsverfahren soll um den Jahreswechsel 2023/2024 abgeschlossen sein.
  • Im politischen Berlin wird in erster Linie über eine räumliche Beschränkung diskutiert. Denkbar sind zwei Modelle: zum einen eine Begrenzung, die sich auf die Bezirke der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen bezieht. Das bedeutet, dass sich z. B. ein Krankenhaus in Niedersachsen nur in diesem Bundesland an MVZ beteiligen dürfte. Für MVZ-Gründungen in den weiteren KV-Bezirken müssten dann jeweils weitere gründungsbefugte Krankenhäuser erworben werden. Zum anderen wird eine regionale Beschränkung auf Kreis-Ebene erwogen. Hier ist völlig offen, wie und warum die Kreise geclustert würden. Insbesondere die Kreis-Lösung dürfte argumentativ nur schwer vermittelbar sein.
  • Ende Januar haben sich die Gesundheitspolitiker:innen der Ampel-Koalition in einer Videokonferenz mit Karl Lauterbach ausgetauscht. Hinsichtlich der angekündigten MVZ-Regulierung blieb es bei schwammigen Formulierungen. Der Bundesgesundheitsminister bestätigte, dass es Einschränkungen im Rahmen eines neuen Versorgungsgesetzes geben werde.
  • Die Arbeitsgruppe der Bundesländer möchte eigene Regulierungsvorschläge für die Gründung und den Betrieb von MVZ vorlegen. Der Freistaat Bayern mit seinem Gesundheitsminister Klaus Holetschek führt hier nicht nur den Vorsitz der Arbeitsgruppe, sondern auch die Kommunikation.
  • Ein Beitrag zur Versachlichung der Debatte ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Auswirkungen investorengetragener MVZ auf das Gesundheitssystem in Deutschland (BT-Drs. 20/5166) dar. Die Kernaussagen der Bundesregierung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
    • Das Entstehen marktbeherrschender Strukturen werde bereits durch das Kartellrecht verhindert.
    • Die Bundesregierung teile das Anliegen nach mehr Transparenz über die Organisationsstrukturen von MVZ.
    • Eine Änderung berufsrechtlicher Regelungen läge nicht in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
    • Der Bundesregierung lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Stellung und Unabhängigkeit von Ärztlichen Leitern durch renditeorientierte Weisungen der MVZ-Träger beeinträchtigt werde.


    Darüber hinaus verweist die Bundesregierung mehrfach auf den geplanten Gesetzentwurf.

    Besonderen Informationsgehalt erhält die Antwort der Bundesregierung allerdings durch ihre Anlage. Das BMG veröffentlichte einen Bericht, in dem es die verschiedenen Gutachten zur Teilnahme von investorenbetriebenen MVZ an der ambulanten Versorgung darstellt. 

    Die aus unserer Sicht relevantesten Erkenntnisse in Kürze:1

    • Gemessen an der Anzahl der Versorgungseinheiten wird der Anteil der investorenbetriebenen Zahnarzt-MVZ an allen Zahnarztpraxen auf 0,5% geschätzt (S. 2).
    • Der Anteil der Zahnarztstellen in investorenbetriebenen MVZ an der Gesamtzahl der Zahnarztstellen in der ambulanten zahnärztlichen Versorgung beläuft sich auf 0,9% (S. 2). Der Gesamtversorgungsanteil aller zahnärztlicher MVZ an der ambulanten zahnärztlichen Versorgung beträgt 5% (S. 2).
    • Der Anteil von MVZ im Verhältnis zu anderen Praxisformen beträgt bundesweit 3%, wohingegen Einzelpraxen einen Marktanteil von 78% und Berufsausübungsgemeinschaften einen Marktanteil von 19% haben (S. 3).
    • Der Anteil von investorenbetriebenen MVZ an der Gesamtzahl der bayrischen Praxisstandorte beträgt 0,5% und der Anteil der Arztstellen in investorenbetriebenen MVZ in Bayern an der Gesamtzahl der Arztstellen beträgt 0,67% (S. 3 und 4).
    • Es gibt keine unsachgemäße Konzentration investorenbetriebener MVZ auf bestimmte Regionstypen (S. 5 des Berichts).
    • Es ist zu beobachten, dass MVZ teils höhere Honorarvolumina als Einzelpraxen abrechnen, höhere Leistungsmengen je Behandlungsfall abrechnen und im Bereich des Zahnersatzes eher zur Neuversorgung denn zur Wiederherstellung tendieren; diese Beobachtung gilt allerdings nicht nur für investorenbetriebene MVZ, sondern auch für Vertragsarzt-MVZ (S. 6 ff.).

Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über die Reformvorschläge der Gutachter:innen (S. 16 ff.). Sodan fordert weitere Einschränkungen, wohingegen Ladurner/Walter/Jochimsen vorschlagen, den Status quo mit einigen Anpassungen (v.a. Transparenzpflichten) zu erhalten.

Äußerungen von Verbänden

  • Kritik zu den Forderungen der Bundesärztekammer (BÄK) kam vom MEDIVERBUND, einem fachübergreifenden Ärzteverbund, der sich vor allem auf Selektivverträge spezialisiert hat. So seien fachgruppengleiche MVZ insbesondere in der hausärztlichen Versorgung nötig und insbesondere aufgrund des Nachwuchsproblems und der Landarztflucht angezeigt.
  • Der Präsident der BÄK, Klaus Reinhardt, versucht das Forderungspapier aus seinem Hause etwas einzufangen. Er äußerte sich zuletzt dahingehend, dass Investitionen in das Gesundheitssystem grundsätzlich positiv zu bewerten sind, insbesondere in Fachgebieten, in denen die vorhandenen technischen Lösungen für die normale Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft nicht mehr finanzierbar sei. Kritisch seien allenfalls Strukturen, in denen Ärzte unter hohem Renditedruck stünden oder es eine Monopolisierung durch große MVZ-Strukturen gebe.
  • Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sind den Forderungen von Karl Lauterbach und den Forderungen der BÄK beigesprungen, was angesichts ihrer bisherigen Positionierung nicht wirklich verwundert.
  • Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. (BBMV) und der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin e.V. (ALM) veröffentlichen alsbald ein Memorandum zur Rolle von MVZ in der ambulanten medizinischen Versorgung.

Fazit und Ausblick

Inzwischen zweifelt fast niemand mehr daran, dass in der aktuellen Legislaturperiode mit erneuten Änderungen hinsichtlich der Errichtung und des Betriebes von MVZ zu rechnen ist. Der Aufschrei, der um die sonst meist friedvollen Weihnachtstage umherging, ist jedoch etwas abgeebbt.

Es wäre wünschenswert, wenn die politische Diskussion mit zunehmender Evidenz und Sachlichkeit geführt würde. Dazu tragen auch wir mit unserer juristischen und rechtspolitischen Beratung bei.

Wir beobachten die Situation, bringen uns aktiv in die Diskussion ein und stehen für Sie jederzeit als Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne in an. Wir freuen uns auf einen Austausch mit Ihnen.


Aufgrund der besseren Lesbarkeit und des Formates wird auf Einzelnachweise verzichtet. Stattdessen sei auf die Antwort der Bundesregierung und die jeweils angegebene Seite des Berichts verwiesen.

In dieser Serie

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Update aus Berlin: Keine Beschränkungen für Investoren-MVZ im GVSG

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Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) ist seit seiner Einführung politisch umstritten. Derzeit wird über eine grundlegende Reform diskutiert.

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