… also fast. Datenschutzrecht ist natürlich keine Erfindung der Schweiz, allerdings geht das Schweizer Datenschutzrecht schon einige Jahre zurück. Grund genug für den Gesetzgeber im Rahmen einer sog. „Totalrevision“ die bestehenden Regelungen komplett zu überarbeiten.
Dem geneigten Leser wird dabei auffallen, dass das Schweizer Datenschutzrecht, das am 01.09.2023 in Kraft getreten ist, bei den Grundprinzipien Überschneidungen zur DSGVO aufweist. Aber es gibt durchaus auch Unterschiede, besonders bemerkenswert: Es gilt eine Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt und damit ein diametraler Unterschied zur Struktur der DSGVO. Inwieweit Schweizer Unternehmen ansonsten auf mögliche bestehende DSGVO-Compliance-Maßnahmen zurückgreifen können und wo Anpassungsbedarf besteht, besprechen Mona und Wiebke diesen Monat im #Data Date mit Simon Pentzien, Co-Founder und Chief Product Officer bei SECJUR.
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Guest Speaker
Simon Pentzien
Co-Founder und Chief Product Officer, SECJUR
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