Heute geht es nicht nur um ein Thema – sondern gleich um drei. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor Kurzem wichtige Weichen in den Bereichen Schadensersatz, Bußgeld und Beschäftigtendatenschutz gestellt. Bei den ersten beiden Themen geht es um die Auslegung und Anwendung des DSGVO. Genauer gesagt darum, unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüchen gewährt werden. Demnach reicht ein Verstoß gegen die DSGVO allein nicht aus. Das zweite Verfahren dreht sich um die Frage, wie ein Bußgeld zugerechnet werden kann. Und im dritten Fall um den Schutz von Beschäftigtendaten in Deutschland.
In der Mai-Folge von Data Date geben Mona und Wiebke ein Update zu diesen spannenden Entwicklungen am EuGH und sagen, welche Folgen das für Unternehmen und Verbraucher haben könnte.
Viel Spaß beim Reinhören!
Shownotes
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Wiebke Reuter
Mona Wrobel