Daniel Wiemann ist Mitglied der Practice Area Trademarks, Advertising & Design. Er berät zu sämtlichen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts und des Medienrechts und vertritt nationale und internationale Mandantinnen und Mandanten bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen sowie vor deutschen Gerichten.
„Klimaneutral“ & Co. – Was gilt für die Werbung mit Umweltaussagen? – Teil 1, K&R 2024, 549-554 (gemeinsam mit Ina Kamps)
Anm. zu OLG Dresden: Keine Unterschiede beim Streitwert zwischen Online- und Printpublikationen, GRUR-Prax 2024, 205
Anm. zu OLG Karlsruhe: Rechtsanwaltliche Sorgfaltspflichten bei Prüfung der Statthaftigkeit des gewählten Rechtsmittels, GRUR-Prax 2022, 494
Anm. zu EuG: Erneuter Nichtigerklärungsantrags nach Rücknahme des Erstantrags nur bei Geltendmachung anderer älterer Rechte unzulässig, GRUR-Prax 2021, 706
Anm. zu BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen „POWER“ und „Power Bowl“, GRUR-Prax 2021, 79
Anm. zu BPatG: Keine Verwechslungsgefahr, wenn Wort-/Bildmarken nur in beschreibender Angabe übereinstimmen, GRUR-Prax 2021, 251
Kanzlei des Jahres für IP
Trademark Firm of the Year, Deutschland
Outstanding Firm
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