Daniel Wiemann ist Mitglied der Practice Area Trademarks, Advertising & Design. Er berät zu sämtlichen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts und des Medienrechts und vertritt nationale und internationale Mandantinnen und Mandanten bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen sowie vor deutschen Gerichten.
„Klimaneutral“ & Co. – Was gilt für die Werbung mit Umweltaussagen? – Teil 1, K&R 2024, 549-554 (gemeinsam mit Ina Kamps)
Anm. zu OLG Dresden: Keine Unterschiede beim Streitwert zwischen Online- und Printpublikationen, GRUR-Prax 2024, 205
Anm. zu OLG Karlsruhe: Rechtsanwaltliche Sorgfaltspflichten bei Prüfung der Statthaftigkeit des gewählten Rechtsmittels, GRUR-Prax 2022, 494
Anm. zu EuG: Erneuter Nichtigerklärungsantrags nach Rücknahme des Erstantrags nur bei Geltendmachung anderer älterer Rechte unzulässig, GRUR-Prax 2021, 706
Anm. zu BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen „POWER“ und „Power Bowl“, GRUR-Prax 2021, 79
Anm. zu BPatG: Keine Verwechslungsgefahr, wenn Wort-/Bildmarken nur in beschreibender Angabe übereinstimmen, GRUR-Prax 2021, 251
Kanzlei des Jahres für IP
Trademark Firm of the Year, Deutschland
Outstanding Firm
Neue EU-Pflichten: Kennzeichnung von Herstellergarantie und Gewährleistung ab 2026
Update: Rabattwerbung, UVP & Co. – FAQ zur Werbung mit Preisermäßigungen
von Antonia Deml
von Philipp Grotkamp
von Tamara Herzog
von mehreren Autoren
von mehreren Autoren
von Dr. Michael Schneider und Philipp A. Neels, LL.M., MCIArb
von mehreren Autoren