Unsere Green Advertising-Expertinnen und -Experten
Unsere Green Advertising-Expertinnen und -Experten freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme. Informieren Sie sich über unsere Kompetenzen und Expertise zum Thema Green Advertising in Ihrem Land!
Die Klimakrise stellt die Menschheit vor enorme Herausforderungen. Sie erfordert nicht nur Innovation, sondern auch die Fähigkeit, nachhaltig umzudenken. Immer mehr Unternehmen nehmen diese Herausforderung an und leisten schon heute tatkräftige Beiträge für eine „grünere“ Zukunft. Auch Verbraucher legen zunehmend Wert auf umweltgerechte Produkte und nachhaltige Marken. Häufig machen die Konsumenten ihre Kaufentscheidung gerade davon abhängig, dass ein Produkt oder eine Marke „umweltfreundlich“ ist.
Die Information über Nachhaltigkeit von Produkten und Unternehmen, also das „Green Advertising“, ist ein wichtiger Teil der ESG-Aktivitäten sowie des CSR-Marketings eines jeden Unternehmens. Hierzu gehört auch die Schaffung von „Green Brands“ (grüne Marken), die eine immer wichtigere Rolle in der Markenstrategie spielen.
Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsaspekte stehen zunehmend auch im rechtlichen Fokus. Schon 2021 hatte die Europäische Kommission in einer EU-weiten Untersuchung festgestellt, dass Werbeangaben zu Nachhaltigkeit oft intransparent und irreführend sind. Die Untersuchung ergab, dass in mehr als der Hälfte der Fälle den Verbrauchern keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt wurden, um die Richtigkeit der Umweltclaims (Green Marketing) beurteilen zu können. Diese Praxis hat dazu geführt, dass die Werbung mit irreführenden Umweltclaims - häufig auch als „Greenwashing“ oder „ökologische Schönfärberei“ bezeichnet - immer häufiger Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren ist. Auch mahnen Verbraucherverbände Unternehmen immer häufiger wegen „Greenwashings“ ab. Aktuell steht dabei insbesondere die Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ im Fokus.
Die Brisanz dieses Themas wird in den kommenden Jahren nochmals deutlich zunehmen. So gibt es auf EU-Ebene derzeit mehrere Gesetzgebungsvorhaben: Ende März 2022 hat die Europäische Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Erreichung der Ziele ihres „Green Deals“ – Erster klimaneutraler Kontinent werden - vorgelegt. Mit der neuen EU-Richtlinie „on substantiation and communication of explicit environmental claims (Green Claims Directive)“, dessen Entwurf die Kommission am 22. März 2023 offiziell vorgestellt hat, sollen europaweit strenge, einheitliche Standards zu Informationspflichten und zur Belegbarkeit umweltbezogener Werbung geschaffen werden.
Werbung mit Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten sollte daher schon heute unbedingt vorab rechtlich genau geprüft werden. Schnell können auch ökologisch verantwortungsbewusst handelnde Unternehmen in der Öffentlichkeit als „Greenwasher“ gebrandmarkt werden, weil die Kommunikation über das Umweltengagement möglicherweise nicht den strengen Vorgaben der Rechtsprechung entsprach. Einen solchen Imageschaden können Sie vermeiden. Wer Gutes tut, soll schließlich auch darüber reden dürfen. Wir stehen Ihnen mit unserer besonderen Expertise in Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung zur Seite.
In unserem „Green Claims Enforcement Tracker“ finden Sie – laufend aktualisiert – Entscheidungen deutscher Gerichte zur Werbung mit Umweltclaims. Durch Klicken auf die Entscheidung erfahren Sie weitere Details: Zu jeder Entscheidung haben wir für Sie die Kernaussage sowie den Hintergrund herausgearbeitet und eine Bewertung nach dem Ampelsystem eingefügt. Sie finden die jeweils jüngste Entscheidung ganz oben, die älteste – BGH „Aus Altpapier“ von 1988 – am Ende der Liste.
Hier finden Sie die jeweils fünf aktuellsten Urteile, durch Klick auf den grünen Button gelangen Sie zur gesamten Liste.
Name: Klimaneutrale Hygiene II
Gericht |
Kernaussage |
Hintergrund und Ausführungen |
Bewertung |
OLG Frankfurt a. M. |
Teilweise Aufhebung von LG Frankfurt a.M., 3-12 O 21/22 (= Vorinstanz) Feststellung:
Irreführung:
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Name: Investmentfonds
Gericht |
Kernaussage |
Hintergrund und Ausführungen |
Bewertung |
LG Stuttgart |
Irreführung (durch Unterlassen):
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Name: Klimaneutraler Essigreiniger und klimaneutrales Unternehmen
Gericht |
Kernaussage |
Hintergrund und Ausführungen |
Bewertung |
LG Stuttgart |
Irreführung (auch durch Unterlassen):
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Gericht |
Kernaussage |
Hintergrund und Ausführungen |
Bewertung |
OLG Frankfurt a.M. |
Irreführung:
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Name: Klimaneutrale Hygiene II - Teilweise aufgehoben durch OLG Frankfurt a.M., 16.02.2023, 6 U 157/22
Gericht |
Kernaussage |
Hintergrund und Ausführungen
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Bewertung |
LG Frankfurt a.M. 15.07.2022 3-12 O 21/22 |
Keine Irreführung (auch nicht durch Unterlassen):
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