Thomas Raab begleitet seit Jahrzehnten Markeninhaber bei der Entwicklung von Markenstrategien, der Verfolgung von Rechtsverletzungen oder in Lizenzangelegenheiten.
Im Rahmen dessen entwirft und implementiert er Strategien und Programme zur langfristigen Sicherung von Markenschutzrechten. Mehrere von ihm begleitete Verfahren haben zu wegweisenden Entscheidungen auf dem Gebiet des Europäischen Kennzeichenrechts geführt, wie etwa die EuGH-Entscheidungen "Diesel", "Flugbörse" oder "NAI".
Thomas Raab ist Mitglied der Geschäftsführung von Taylor Wessing Deutschland.
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