Jakob Horn ist Mitglied der Practice Area Technology, Media & Telecoms. Er berät Unternehmen insbesondere zu KI-Governance, Datenschutz, IT-Vertragsrecht und IT-Sicherheit und damit verbundenen Streitigkeiten.
Ein Schwerpunkt ist die Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung des AI Acts. Er berät sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI bei der praxisgerechten, aber rechtssicheren Umsetzung des AI Acts sowie der Berücksichtigung anderer mit KI einhergehender Rechtspflichten und Vertragsgestaltung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung von Unternehmen in Streitigkeiten mit Technologiebezug. So vertritt er insbesondere Unternehmen im Zusammenhang mit Datenschutz- und IT-Sicherheitsvorfällen vor Behörden, bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen Betroffener und bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte (etwa Dienstleister mit unzureichendem IT-Sicherheitsniveau oder die Durchsetzung von Forderungen aus IT-Verträgen).
Data Breaches Under the GDPR Not Excused by Employee Error (EU), Thomson Reuters, 2024
Mitarbeiter machen Fehler? Ja, aber das ist keine Entschuldigung für den Datenschutzverstoß, Datenschutz-Berater 5/24
Entwicklung eines Legal Tech-Tools - Die Ergebnise eines innovativen Kurses an der Humboldt-Universität zu Berlin, LTZ 1/2024, 46-47
Alterantive Streitbeilegung & Verhandlung, Ebers, Stichwortkommentar Legal Tech, 2023
Die vollautomatische zivilgerichtliche Entscheidung, ZZP 136 (2023), 459-463
Verfahrensgrundsätze und Digitalisierung der zivilgerichtlichen Streitbeilegung, in Riehm/Dörr, Digitalisierung und Zivilverfahren, 2023, § 26 (mit Prof. Dr. Giesela Rühl)
Automatische Informationsbeschaffung durch Zivilgerichte, Zum Einsatz von IT im Zivilprozess, RDi 2022, 469-477
The Emergency Arbitrator under the New York Convention, The American Review of International Arbitration 31 (2021), 109-125
Der Emergency Arbitrator und die ZPO, 2019 (Dissertation)
von mehreren Autoren
Training von KI-Modellen mit Nutzerdaten – Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in der Sache Meta
von Alexander Schmalenberger, LL.B. und Dr. Jakob Horn, LL.M. (Harvard)
OLG Köln: Meta darf vorerst KI mit Nutzerdaten trainieren
von mehreren Autoren
von Tim de Klerck und Solange Baris
von mehreren Autoren
von Mike Vallance