8. Februar 2024 | 1:03:34 h.
Wer Gutes tut, möchte auch damit werben. Doch immer häufiger wird die Werbung mit Claims wie „klimaneutrales Produkt“, „CO2-neutral“ oder „umweltschonend“ untersagt, weil sie nicht den strengen Vorgaben der Rechtsprechung genügt. Und auch die EU ist aktiv: Sie möchte mit zwei Richtlinien europaweit einheitliche Vorgaben für die Werbung mit Green Claims schaffen und einzelne Aussagen ganz verbieten.
Besonders umstritten: die CO2-Kompensation. Dr. Wiebke Baars und Andreas Bauer diskutieren mit Dr. Ralph Pennekamp (GEA Group), wie Unternehmen zukünftig noch mit Nachhaltigkeit werben können, ohne als „Greenwasher“ an den Pranger gestellt zu werden.
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