Ones To Watch: Gewerblicher Rechtsschutz
Katharina Ernicke ist Mitglied der Practice Area Patents Technology & Life Sciences. Sie berät nationale und internationale Unternehmen bei patentrechtlichen Konflikten, arbeitnehmererfinderrechtlichen Fragestellungen sowie im Umfeld der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte (Freedom-to-Operate).
Ein Fokus ihrer Tätigkeit liegt auf Patentverletzungsverfahren. Darüber hinaus verfügt sie über langjährige Erfahrung in patentrechtlichen Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren sowie in der Gestaltung und Verhandlung arbeitnehmererfinderrechtlicher Vereinbarungen sowie von Lizenz-, Entwicklungs- und Kooperationsverträgen.
Katharina Ernicke berät insbesondere Unternehmen aus technologiegetriebenen Branchen, darunter Maschinenbau, Elektronik und Automobilzulieferindustrie. Ihre Arbeit zeichnet sich durch die Verbindung juristischer Expertise mit einem ausgeprägten Verständnis für technische, wirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge aus. Sie begleitet Mandanten insbesondere bei internationalen Patentstreitigkeiten und Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC).
Die dreifache Schadensberechnung , Mohr Siebeck, Tübingen 2020 (Dissertation)
Urteilsanmerkung zu OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.04.2017, I-2 U 51/16 - Dampftrocknungsanlage, in Mitteilung der deutschen Patentanwälte 2017, S. 454-456
"Die Entstehung der dreifachen Schadensberechnung im deutschen Immaterialgüterrecht", Zeitschrift für Geistiges Eigentum 2016, S. 84-132
Ones To Watch: Gewerblicher Rechtsschutz
Ones to Watch: Gewerblicher Rechtschutz
Ones to Watch: Gewerblicher Rechtsschutz
von Dr. Benedikt Kohn, CIPP/E und Alexander Schmalenberger, LL.B.
von Dr. Paul Voigt, Lic. en Derecho, CIPP/E und Dr. Jakob Horn, LL.M. (Harvard)
von mehreren Autoren
von Stephan Manuel Nagel, LL.M. (EUI) und Mareen Coenen, LL.B.
von Bartosz Świdrak
von Dr. Daniel Tietjen und Daniel Dietrich
von Julia Siedhoff