Als IP-Anwalt gestaltet Stefan Fröhlich Lösungen im Marken-, Design-, Wettbewerbs- und Urheberrecht – für Start-ups ebenso wie für multinationale Konzerne. In enger Abstimmung mit seinen Mandantinnen und Mandanten entwickelt, realisiert und sichert er effiziente und nachhaltige Schutzstrategien.
Schwerpunktmäßig begleitet er nationale und internationale Unternehmen aus der Konsumgüterindustrie, vor allem aus der Mode- und Designwirtschaft, sowie der Finanzbranche. Auf Basis umfangreicher Prozesserfahrungen, auch in der Führung und Koordinierung internationaler Auseinandersetzungen, vertritt er die Interessen seine Mandantschaft vor Gericht. Dazu unterstreichen Lehrtätigkeiten seine Expertise: Er ist seit vielen Jahren Referent in der Fachanwaltsfortbildung Gewerblicher Rechtsschutz an der BeckAkademie und der Frankfurt School of Finance.
Markenpiraterie: So können Sie sich schützen, in: W&V, 03/2021
Verdinglichung lizenzvertraglicher Vertriebsregelungen, in: MarkenR 2010, S. 241 ff.
Düfte als geistiges Eigentum, Schriftenreihe Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2009
Freihaltebedürfnis bei mehrdeutigen Zeichen – Unterschiede in der Beurteilung durch EuGH, BGH und BPatG?, in: MarkenR 2006, S. 383 ff. (mit Olaf Sosnitza)
Kanzlei des Jahres für IP
Trademark Firm of the Year, Deutschland
Outstanding Firm
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Taylor Wessing berät TIB Chemicals AG bei der Übernahme von REAXIS Inc.
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BGH: Wann sind viele Abmahnungen rechtsmissbräuchlich?
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