Team
Als IP-Anwalt gestaltet Stefan Fröhlich Lösungen im Marken-, Design-, Wettbewerbs- und Urheberrecht – für Start-ups ebenso wie für multinationale Konzerne. In enger Abstimmung mit seinen Mandantinnen und Mandanten entwickelt, realisiert und sichert er effiziente und nachhaltige Schutzstrategien.
Schwerpunktmäßig begleitet er nationale und internationale Unternehmen aus der Konsumgüterindustrie, vor allem aus der Mode- und Designwirtschaft, sowie der Finanzbranche. Auf Basis umfangreicher Prozesserfahrungen, auch in der Führung und Koordinierung internationaler Auseinandersetzungen, vertritt er die Interessen seine Mandantschaft vor Gericht. Dazu unterstreichen Lehrtätigkeiten seine Expertise: Er ist seit vielen Jahren Referent in der Fachanwaltsfortbildung Gewerblicher Rechtsschutz an der BeckAkademie und der Frankfurt School of Finance.
Seit 2010 | Anwalt, Taylor Wessing |
2005 – 2008 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lehrstuhl für Gewerblichen Rechtsschutz, Universität Würzburg |
2010 | Zulassung als Anwalt |
2009 | Zweites Juristisches Staatsexamen, Würzburg/Bayern |
2009 | Internationale Wirtschaftskanzlei Köln, Praxisgruppe IP/IT, Wahlstation Referendariat |
2008 | Promotion, Julius–Maximilians–Universität Würzburg |
2006 | Erstes Juristisches Staatsexamen, Würzburg/Bayern |
2005 | Abschluss Begleitstudiengang Europäisches Recht |
2002 – 2003 | Auslandsstudium, Universität Bergen, Norwegen |
Markenpiraterie: So können Sie sich schützen, in: W&V, 03/2021 Verdinglichung lizenzvertraglicher Vertriebsregelungen, in: MarkenR 2010, S. 241 ff. Düfte als geistiges Eigentum, Schriftenreihe Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2009 Freihaltebedürfnis bei mehrdeutigen Zeichen – Unterschiede in der Beurteilung durch EuGH, BGH und BPatG?, in: MarkenR 2006, S. 383 ff. (mit Olaf Sosnitza) |
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) |
Englisch |
Aktuelle News & Insights
JUVE Awards 2023: Taylor Wessing ist „Kanzlei des Jahres für IP“
von mehreren Autoren
Von Green Claims, dem 1x1 des Markenrechts und dem Schutz geografischer Angaben für Non-Food-Erzeugnisse
von Dr. Stefan Fröhlich und Ina Kamps, M.A.
BGH: Ende der automatischen Verdopplung der Gebühren bei Einschaltung eines Patentanwalts
BGH: Zum Wegfall und Wiederaufleben der Wiederholungsgefahr bei zweiter Unterlassungserklärung
Der BGH hat die bisher umstrittene Frage zur Geeignetheit einer Unterlassungserklärung nach sog. Hamburger Brauch im Falle wiederholter Verletzungshandlung entschieden. Zugleich gibt er seine bisherige Rechtsprechung zum Wegfall der Wiederholungsgefahr auf – mit erheblichen Auswirkungen für die Praxis.