Team
Alexander Köpfler berät vor allem Projektentwickler, Bauträger, Investorinnen und Investoren und Grundstückseigentümer. Er ist auf das immobilienbezogene öffentliche Recht spezialisiert. Zu den von ihm begleiteten Projekten zählen neben Büro- und Wohnhochhäusern auch Quartiersentwicklungen, Einkaufszentren, Klinikgebiete, Logistikimmobilien sowie Projekte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien.
Sein Fokus liegt auf der Baurechtschaffung, der Verteidigung des Baurechts gegen Angriffe Dritter und der Begleitung von Immobilientransaktionen (Due Diligence). Hierbei berät er insbesondere bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, der Durchführung von Baugenehmigungs- und Bauvorbescheidsverfahren, der Abwehr von Nachbarklagen, dem Abschluss städtebaulicher Verträge und bei immobilienbezogenen Compliance-Themen.
Seit 2008 | Salary Partner, Taylor Wessing |
2006 – 2008 | Referendar, Gießen und Frankfurt am Main |
2008 | Zulassung und Niederlassung als Anwalt, Düsseldorf |
2008 | Zweite Juristische Staatsprüfung, Gießen |
2008 | Promotion, Dissertation über "Die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 GG im Verwaltungsprozess", Universität Bayreuth |
2006 – 2008 | Referendariat, Gießen und Frankfurt am Main |
2004 – 2006 | Arbeit an der Dissertation |
2004 | Erste Juristische Staatsprüfung, Gießen |
1999 – 2004 | Studium, Mitarbeiter, Lehrstühle für Öffentliches Recht und Strafrecht, Justus–Liebig–Universität, Gießen |
1999 – 2004 | Legal degree, Justus–Liebig–University, Gießen |
§ 11 BauNVO, Beck`scher Online-Kommentar BauNVO, Erstauflage erschienen Anfang 2015 Landesentwicklungsplan Nordrhein–Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, NWVBl. 2014, S. 289 ff. Baurechtschaffung für Logistikimmobilien: Welcher Bebauungsplan darf es sein?, LogReal.direkt 2013, S. 56 ff. Großflächiger Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen: Land gibt Städten Spielraum, aber ..., Immobilien Zeitung 04.10.2012 Leitfaden für die Revitalisierung von innerstädtischen Einkaufszentren, German Council of Shopping Centers Magazin 2011 Bauvorbescheid: Bei der Siebenjahresfrist geht es um alles oder nichts, Immobilien Zeitung 04.11.2010 Die Vielschichtigkeit der Regelungsmöglichkeiten einer Nachbarschaftsvereinbarung, BauR 2008, S. 1406 ff. |
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