In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sowie während Transformationsprozessen stehen unsere Arbeitsrechts-Teams Unternehmen zur Seite. Um diese Ausnahme- und Krisensituationen zu bewältigen, können Unternehmen auf verschiedene arbeitsrechtliche Maßnahmen zurückgreifen. Dazu zählen Kurzarbeit, Gehaltsverzicht, das Einstellen freiwilliger Leistungen sowie der Abbau von Überstundenkonten und betrieblichen Vereinbarungen. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels bevorzugen Unternehmen oft zunächst kurzfristige Maßnahmen zur Personalkostensenkung, um qualifiziertes Stammpersonal nicht voreilig zu entlassen.
Doch was passiert, wenn diese kurzfristigen Maßnahmen nicht ausreichen oder in der speziellen Situation nicht anwendbar sind? In solchen Fällen müssen sich Unternehmen zwangsläufig mit der Frage des Personalabbaus auseinandersetzen.
Taylor Wessing verfügt über umfassende Expertise in der arbeitsrechtlichen Restrukturierung und Transformationsprozessen (wie Betriebsumwandlung und Post-Merger-Integration) von Unternehmen – sowohl national als auch international. Wir beraten zu Tarif-, Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht und setzen dabei auf maßgeschneiderte Legal Tech-Lösungen.
Wir bieten unseren Mandanten fundierte Beratung und Unterstützung in folgenden Bereichen:
Mit unserer Praxiserfahrung und Expertise unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Restrukturierungs- und Transformationsprojekte rechtssicher und effizient durchzuführen. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unseren exzellenten Beziehungen zu Transfergesellschaften, Einigungsstellenvorsitzenden, Outplacement-Dienstleistern und Anbietern von HR-Interim-Leistungen.
Sozialverträglicher Personalabbau – rechtlich sicher, menschlich fair
Teil 8: AGG/Belästigung: Nationalistische Sprüche, Mobbing gegen Kollegen bestimmter Herkunft – Pflicht zum Einschreiten, § 12 AGG
von Dr. Sara Thienhaus und Frederick J. Turck
Teil 7: Was Arbeitgeber zum Spiele-Schauen am Arbeitsplatz wissen sollten
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Teil 6: Rote Karte für das Nationaltrikot im Büro: Wann der Arbeitgeber abpfeifen darf