Stephan Heinemann ist spezialisiert auf strategische M&A-Transaktionen, Unternehmensfinanzierungen und Reorganisationen sowie strategische Organberatung.
Er verfügt über spezifisches Industrie-Know-how in den Bereichen Automotive/Mobility-Services sowie Technology, Media & Communications. Zu seinen Mandantinnen und Mandanten zählen neben internationalen Konzernen und Banken auch unternehmergeführte mittelständische Unternehmen. Stephan Heinemann war maßgeblich am Aufbau der aktien- und kapitalmarktrechtlichen Praxis von Taylor Wessing beteiligt. Er ist und war Mitglied in mehreren Aufsichtsräten und ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen zu aktien- und finanzierungsrechtlichen Themen.
Seit 1999 | Partner, Taylor Wessing |
1994 | Referendariat, Hengeler Mueller Düsseldorf |
1990 | Trainee Landeszentralbank, Bayern |
1996 | Zulassung und Niederlassung als Anwalt, München |
1995 | Zweites Juristisches Staatsexamen, Düsseldorf |
1992 | Erstes Juristisches Staatsexamen, Köln |
Post Merger / Taking Private – Handlungsoptionen nach der Frosta Entscheidung des BGH – Referat im Rahmen der DAI Konferenz Unternehmensübernahmen vom 1. Dezember 2014 |
Deutsches Aktieninstitut (DAI) Inter Pacific Bar Association (IPBA) Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) American Chamber of Commerce in Germany e.V (AmCham) |
Englisch |
von mehreren Autoren
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