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10. Februar 2021

Corporate Social Responsibility und Recht / CSR and Law (dt./eng.) – 4 von 10 Insights

Nachhaltigkeit nachhalten - ESG als integraler Bestandteil guter Corporate Governance kapitalmarktorientierter Unternehmen?

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Autor

Dr. Sebastian Beyer, LL.M. (Auckland)

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Klimawandel, Brexit, Corona – es gab in der Vergangenheit wahrlich einfachere Zeiten für deutsche Führungsetagen. Nach überstandener Finanzkrise und Jahren des Aufschwungs überholten zuletzt die Herausforderungen die Umsatzzahlen an Dynamik. Der Ruf nach nachhaltigen Handeln mag dem Zeitgeist entsprechen, läuft in Krisenzeiten aber vielfach Gefahr, ungehört zu verhallen. Doch stellen nicht gerade die Erfahrungen aus den jüngsten Zeiten die Bedeutung von ESG für eine moderne Corporate Governance börsennotierter und anderer kapitalmarktorientierter Unternehmen unter Beweis?

Tatsächlich lässt sich die Bedeutung eines jeden „ESG-Elements“ an den eingangs genannten Krisenszenarios veranschaulichen. „E“ – Environment/Umwelt: Sowohl Klimawandel als auch die aktuelle Pandemie stellen unmittelbare Umwelteinflüsse auf die Menschheit und damit auch auf die Wirtschaft dar. Die Automobil- und Luftfahrtbranchen – lange unangefochtene Prunkstücke der deutschen Wirtschaft – erfuhren plötzlich harsche Kritik für ihren Umgang mit der Mobilitätswende. Bei sozialen Fragen – dem „S“ – war vielfach zu beobachten, dass verantwortungsvoll handelnde Unternehmen Anerkennung erfuhren und durch dieses Handeln einen Beitrag zu wirtschaftlichem Erfolg leisteten. Dies galt auch für das „G“, also die Unternehmensführung: Gesellschaften, die für Not- und Krisenzeiten vorgesorgt hatten, konnte hiervon zehren. Wer hingegen „auf Sicht fuhr“, war wirtschaftlichen Einbußen in höherem Maße ausgesetzt.

So überrascht auch nicht, dass – auch außerhalb von Krisensituationen – zahlreiche Kapitalmarktteilnehmer, darunter mit institutionellen Investoren eine maßgebliche Stakeholdergruppe, einen Zusammenhang zwischen der sachgerechten Behandlung von ESG-Aspekten in der Unternehmenspolitik einerseits und Profitabilität und Wertentwicklung und damit auch dem Return on Investment andererseits feststellen. Wie die internationale Kommunikationsagentur Edelman 2019 in einer Studie ermitteln konnte, erwarten nahezu alle beteiligten Investoren, dass ESG-Themen direkt beim Vorstand verortet werden. Mehr als die Hälfte der Investoren ging von einem positiven Einfluss von ESG-Initiativen auf das Wachstum des Unternehmens aus.

Eine ähnliche Priorisierung nehmen mitunter auch aktivistische Aktionäre, also häufig aggressiv auftretende Investoren vor. So beschreibt TCI um den Investor Chris Hohn auf seiner Webseite bereits die Einzelheiten der ESG Investment Policy und hat jüngst u.a. bei Airbus, Google-Mutter Alphabet, Moody’s und Microsoft den aus seiner Sicht unzureichenden Umgang mit CO2-Emissionen und anderen Klimafragen gerügt. Nach Einschätzung von TCI komme ein Investment in ein Unternehmen, das seine Umweltbelastung nicht offenlegt, einem Investment in ein Unternehmen gleich, das keine Bilanz veröffentlicht.

Man könnte fast meinen, dass sich TCI bei dieser Einschätzung am deutschen Gesetzgeber bzw. dem EU-Richtliniengeber orientiert hat. Seit April 2017 müssen Unternehmen im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung auch Informationen zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange in ihrem Jahresabschluss offenlegen. Eine unrichtige oder verschleiernde Wiedergabe ausdrücklich auch der nichtfinanziellen Berichterstattung stellt eine Straftat dar. Hinzu kommt, dass nichtfinanzielle Leistungskriterien auch für die Bemessung variabler Vergütungsbestandteile des Vorstands eines börsennotierten Unternehmens zugrunde gelegt werden sollen. Bereits vor diesem Hintergrund hat das Thema ESG auch Einzug in die Aufsichtsräte deutscher Unternehmen gefunden.

Eine transparente ESG-Politik ist nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Berichterstattungspflichten und für ein zeitgemäßes Vergütungssystem bedeutsam. Sie sollte sich auch bei der Position des Unternehmens in den zahlreichen und vielschichtigen ESG-Rankings bemerkbar machen. Die entsprechenden Ratings von Agenturen wie ISS ESG, MSCI oder Scope Analysis fußen im Wesentlichen auf öffentlich zugänglichen Quellen und damit selbstverständlich auch auf der entsprechenden Berichterstattung der Unternehmen. Die gewünschte Belastbarkeit solcher Ranglisten wird jedoch häufig in Frage gestellt: Die zugrundeliegenden Methoden seien zu uneinheitlich und führten ggf. zu unterschiedlichen Ergebnissen. Zweifellos wiegt dieser Kritikpunkt schwer und es erscheint wünschenswert, dass hier eine gewisse Vereinheitlichung bzw. Standardisierung eintritt. Unternehmen sollten diesen Aspekt jedoch nicht zur Relativierung einer angreifbaren ESG-Strategie bemühen. Sie sollten sich – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Finanzierung über den Kapitalmarkt – vielmehr vor Augen führen, dass institutionelle Investoren entsprechende Quellen bei ihren Investitionsentscheidungen heranziehen.

Wenn ESG-Themen und eine entsprechende Berichterstattung für den Kapitalmarkt aber zunehmend bedeutsam werden, stellt sich auch die Frage, ob eine mangelhafte Berichterstattung den Tatbestand einer (strafbaren) Marktmanipulation erfüllen kann. Dafür müssten falsche oder irreführende Signale gesendet werden, die den Kurs eines Finanzinstruments beeinflussen können. Folglich müsste also die Berichterstattung etwa über Klima- und Umweltthemen relevant für den Börsenkurs sein können. Gemeinhin würde man annehmen, den Anleger interessieren nur die „harten“, sprich finanziellen KPI wie Umsatz- und Ergebniskennzahlen. Doch nach einer Studie der Deutschen Bank liegen Unternehmen mit positiven Nachrichten zum Klimaschutz mit ihrer Kursperformance mehr als 30 Prozent über dem Gesamtmarkt. Vor diesem Hintergrund könnte man einen Zusammenhang zwischen Kursentwicklung und der nichtfinanziellen Berichterstattung durchaus für möglich halten. Eine eingehende Analyse würde hier den Rahmen sprengen und ohnehin wäre stets eine Einzelfallprüfung geboten; von der Hand zu weisen ist der Gedanke an marktmanipulierendes – und damit ggf. strafbares – Verhalten jedoch nicht.

Probleme mit der Erderwärmung und hochansteckenden Viren haben gezeigt: ESG-konformes Handeln ist kein Selbstzweck. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, insbesondere solche mit absehbarem Finanzierungsbedarf, sind gut beraten, sich (vermehrt) Gedanken um eine tragfähige und ihrerseits nachhaltige Unternehmenspolitik unter Einbeziehung nichtfinanzieller Aspekte zu machen. Es handelt sich dabei nicht in jeder Facette um eine höchstpersönliche Aufgabe des Managements: Bei Entwicklung und Umsetzung einer ESG-Strategie können die Unterstützung durch eine entsprechende ESG-Organisation im Unternehmen sowie die Einrichtung von Erfassungs-, Monitoring- und Managementsystemen sinnvoll oder gar notwendig sein. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können damit fraglos erhebliche finanzielle Belastungen einhergehen. Es handelt sich aber stets um ein Investment in die Zukunft – nicht nur für Krisenzeiten.

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