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10. Februar 2021

Corporate Social Responsibility und Recht / CSR and Law (dt./eng.) – 6 von 10 Insights

ESG und Investments - Nachhaltigkeit mit Rendite

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Autor

Dr. Jens Wolf

Partner

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Indem Unternehmen Arbeitsplätze schaffen und Ressourcen einsetzen, üben sie in vielfältiger Weise direkt und indirekt Einfluss auf unsere Gesellschaft aus. Die gesamtgesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen spiegelt sich im Management nach Kriterien der „Corporate Social Responsibility“ (CSR) wider. Maßnahmen umfassen neben fairen Geschäftspraktiken, einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik oder der Förderung kultureller und sozialer Projekte auch ökologische Aspekte. Mit dem wachsenden Bewusstsein für die Folgen der Erderwärmung rückt dabei der Fokus zunehmend auf den Schutz von Klima und Umwelt. Unternehmen sollen ressourcenschonend und klimaneutral wirtschaften, insbesondere um den eigenen CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Kriterien der ESG (Environment Social Governance) dienen zur Ausrichtung von Unternehmen an Nachhaltigkeitsfaktoren und der Beachtung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Das Thema Verantwortung ist inzwischen auch bei Investoren angekommen. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) hat in seinem Marktbericht 2020 ermittelt, dass sich das Volumen der in nachhaltige Anlagestrategien investierten Gelder in Deutschland 2019 im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt hatte. Dieser Trend hat sich in 2020 fortgesetzt und wird sich weiter verstärken.  

Nachhaltiges Wirtschaften dient dem Werterhalt

Einer der Gründe für diese starke Tendenz sind die von der Europäischen Kommission in Kraft gesetzten Regelungen über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Private Equity und Venture Capital Fondsmanager. Mit der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, die grundsätzlich ab dem 10. März 2021 anzuwenden ist, werden Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen erstmalig Gegenstand eines verbindlichen Regelungswerks. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist dabei „ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte“. Deutlich wird an dieser Formulierung, dass es bei der Einhaltung von Kriterien der ESG (Environment Social Governance) nicht nur um Nachhaltigkeitsfaktoren wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie rechtmäßige und faire Geschäftspraktiken geht, sondern auch um den Werterhalt eines Investments in ein Unternehmen. Mit der sogenannten Taxonomieverordnung, die ab 2022 anzuwenden ist, wird die EU Kommission darüber hinaus konkrete Kriterien für die Messbarkeit der ökologischen Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten vorlegen.  

Nachhaltigkeit im Fokus der Investoren

Ein Beitrag des Unternehmens zu Nachhaltigkeitskriterien wurde von Investoren bislang lediglich im Rahmen wirkungsorientierter Investments verlangt, dem sogenannten „Impact Investing“. Impact-Investoren geben Kapital nur an solche Unternehmen, die neben einer finanziellen Rendite auch einen skalierbaren sozialen oder ökologischen Mehrwert bieten. In der Vertragsgestaltung sind solche Regelungen seit längerem bekannt. Auch bei der Due Diligence im Vorfeld eines Investments stellen Impact-Investoren Fragen zur sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit gleichrangig neben den traditionellen Compliance-Themen wie Bekämpfung von Korruption, Prävention von Geldwäsche und Einhaltung des Datenschutzes. Die aktuellen Regelungen der EU Kommission und die steigende Nachfrage der Anleger führen dazu, dass ESG- bzw. Nachhaltigkeitskriterien künftig nicht nur für Impact-Investoren, sondern für sämtliche Private Equity und Venture Capital Fonds von maßgebender Bedeutung sein werden. Aktuell wird diskutiert, wie die Verpflichtung zum nachhaltigen Wirtschaften durch die Implementierung von Nachhaltigkeitsklauseln oder Sustainability Clauses in die Vertragsdokumentation von Private Equity- und Venture Capital-Investments gefördert werden kann.  

Implementierung in Beteiligungsverträgen

Im Rahmen einer Selbstverpflichtung werden „Sustainability Clauses“ in die Vertragswerke aufgenommen, die einem Finanzinvestment zugrunde liegen. Dies beginnt auf der Ebene des Term Sheet, in dem die Verpflichtung der künftigen Portfoliogesellschaft auf ESG-Kriterien vorvertraglich festgelegt wird. Mit der Einarbeitung der ausführlichen Nachhaltigkeitsklausel in die Gesellschaftervereinbarung (Shareholders‘ Agreement) der Portfoliogesellschaften wird die Verpflichtung rechtlich bindend und kann von den Investoren bzw. dem Beirat oder Aufsichtsrat der Beteiligung eingefordert und kontrolliert werden. Unter rechtlichen Gesichtspunkten haben „Sustainability Clauses“ unmittelbare Wirkung nur zwischen den Gesellschaftern und für das Portfoliounternehmen selbst. Die Geschäftsführer bzw. Vorstände des Unternehmens sind für die Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien in der operativen Geschäftstätigkeit verantwortlich. Hier besteht ein weiter Gestaltungsspielraum, Anreize oder Sanktionen zu schaffen, damit das Management zur Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen motiviert wird. Diese reichen von einer reinen Berichtspflicht über die Vergütung der Leitungsorgane bis zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer oder Vorstände.  

Fazit<

Mit Einführung der „Sustainability Clauses“ setzen Finanzinvestoren ein wichtiges Zeichen im globalen Kampf gegen die Erderwärmung und beweisen, dass Finanzinvestments nicht nur als Antriebsmotor für innovative Geschäftsmodelle, sondern auch für gesamtgesellschaftliche Veränderungen dienen können. Der Fokus der „Sustainabilty Clauses“ liegt dabei zumeist auf dem klimaneutralen Wirtschaften und der Reduzierung des eigenen CO2-Fußabdrucks. Die aktuellen Rechtssetzungsvorhaben auf europäischer Ebene machen aber deutlich, dass damit nur ein Teil der Vorgaben für nachhaltiges Handeln in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung abgedeckt wird. Nachhaltigkeitsaspekte werden künftig immer häufiger maßgebend für Investitionsentscheidungen auf allen Ebenen sein: Der Anleger wird einen Fonds ebenso anhand von Nachhaltigkeitskriterien bewerten wie der Fonds das Investment in ein Portfoliounternehmen. Geeignete Nachhaltigkeitsklauseln werden damit zum Standard in jeder Beteiligungsdokumentation, auf Fondsebene wie auch auf Ebene der Investments in Beteiligungen des Fonds.

Dass die Ausrichtung von Investments an ESG Kriterien einer hohen Rendite nicht entgegensteht, hat eine Studie des Finanzinformations- und Analyseunternehmens Morningstar aus 2020 gezeigt. Danach war in einer Stichprobe von 745 in Europa ansässigen nachhaltigen Fonds die langfristige Performance der durch ESG-Kriterien geleiteten Fonds in drei, fünf und zehn Jahren besser als diejenige von nicht an ESG-Kriterien orientierten Fonds.

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