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10. Februar 2021

Corporate Social Responsibility und Recht / CSR and Law (dt./eng.) – 10 von 10 Insights

Mehr als Charity - Das neue Bewusstsein für Corporate Social Responsibility in Anwaltskanzleien

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Corporate Social Responsibility (CSR) hat an Fahrt aufgenommen. Unternehmen sehen sich zahlreichen neuen Anforderungen rund um ihre Verantwortung für ein nachhaltiges Wirtschaften konfrontiert, die vor zehn Jahren noch weit entfernt schienen. Anwaltskanzleien sind hiervon nicht ausgenommen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind „unabhängige Organe der Rechtspflege“. Kanzleien, in denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert sind, leisten damit einen zentralen Beitrag zum Rechtsstaat. Sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung. Von Berufs wegen halten sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an die strengen berufsrechtlichen Vorgaben der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die weit über Verantwortungskodizes von Unternehmen hinausgehen. Traditionell engagieren sich einige Kanzleien karitativ, großzügig und sozial. Kunstförderung oder Spendensammlungen für gemeinnützige Einrichtungen und Pro-Bono-Tätigkeiten erfreuen sich besonderer Beliebtheit. Viele Kanzleien in Deutschland haben in der Vergangenheit all dies frei als Corporate Social Responsibility (CSR) interpretiert.  

Traditionelle versus professionelle Definition

Gegen freiwillige Kunstförderung, Charity und Pro-Bono-Tätigkeiten ist neben der alltäglichen Arbeit im Dienste der Rechtspflege sowie dem Beitrag für Rechtsstaatlichkeit per se natürlich nichts einzuwenden. Für „echte“ CSR, wie sie in den UN Global Compact Principles maßgeblich definiert und in zahlreichen professionellen Standards aufgegriffen wird (z.B. ISO 26000), ist dieses Engagement jedoch allenfalls von nachrangiger Bedeutung. Denn CSR ist ein tiefergehendes, umfassendes Konzept für mehr Nachhaltigkeit im Wirtschaften eines Unternehmens. Es ist die Übernahme von Verantwortung für die unerwünschten negativen Folgen des eigenen wirtschaftlichen Handelns. Grob skizziert, umfasst diese Nachhaltigkeit die vier Ebenen Umwelt, Arbeitsbeziehungen, Geschäftsethik und nachhaltige Beschaffung in vielen Facetten. Auf allen vier thematischen Ebenen muss CSR mittels Policies, Maßnahmen, kennzahlentransparenter Berichterstattung und einer externen Auditierung in einem Prozess der kontinuierlichen Verbesserung gelebt werden. Für Kanzleien gilt dies genau wie für andere Unternehmen.  

Märkte und Trends

Über die professionelle Definition von CSR hinaus haben sich die Erwartungen der Märkte und Mandantinnen und Mandanten an Kanzleien im Hinblick auf CSR stark verändert. Die Rufe nach mehr nachhaltigem Wirtschaften wurden maßgeblich von der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 sowie Unglücken in Schwellen- und Entwicklungsländern beeinflusst, in denen westliche Unternehmen keinerlei rechtliche Verantwortung für die negativen Folgen ihres Handelns übernehmen wollten. Zudem war CSR im Jahr 2020 ein zentrales Element der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Das geplante Lieferkettengesetz ist ein Vorstoß zur gesetzlichen Verankerung einer entsprechenden Verantwortung. Es reagiert auf den gesellschaftlichen Druck und soll freiwillige Selbstverpflichtungen gesetzlich verbindlich machen. Aus Reputationserwägungen sind viele Unternehmen unabhängig von gesetzlichen Vorgaben bereits jetzt aktiv geworden, um CSR über ihre Marktposition zu fördern. Immer mehr Investoren erkennen CSR-Themen als lohnende bzw. stellenweise risikominimierende Anlagekriterien (siehe Environmental, Social, and Governance (ESG) Criteria for Socially Responsible Investing) und „verbinden das Angenehme mit dem Nützlichen“. An Anwaltskanzleien gehen diese Entwicklungen nicht spurlos vorüber.  

Konkrete, neue Anforderungen

Anwaltskanzleien müssen auf diese gesellschaftlichen und marktseitigen Entwicklungen an verschiedenen Stellen reagieren. Unternehmen prüfen ihre Lieferketten verstärkt auf Einhaltung von CSR-Standards. Anwaltskanzleien „liefern“ Rechtsdienstleistungen und sind somit Bestandteil dieser Kette. So werden zum Beispiel in Supplier-Audits verstärkt handfeste Nachweise zur Einhaltung von CSR-Standards gefordert, beispielsweise in Form von Audit-Zertifikaten, ISO-Zertifizierungen und dem Erreichen bestimmter vom Nachfrager definierten Audit-Ziele. Der eigene Rechtsberater soll aus CSR-Sicht weder ein rechtliches noch ein Reputationsrisiko darstellen. Im Rahmen von Ausschreibungen wird deutlich, dass CSR für immer mehr Unternehmen zu einem Baustein der Unternehmensphilosophie geworden ist, zu der auch die externe Rechtsberaterin oder der externe Rechtsberater passen muss. Analog ist dies in der Rechtsberatung zu ESG-Projekten zu beobachten. Traditionelle „CSR“ Bemühungen, die früher noch positiv in einem Angebot gewertet wurden, werden heute mehr und mehr vorausgesetzt und erzeugen kaum noch Begeisterung. Lippenbekenntnisse und Green- bzw. Bluewashing werden von Profis, wie CSR-Managern in Unternehmen, schnell durchschaut.  

Der Druck von innen

Doch nicht nur von Seiten der Märkte dringt der Ruf nach Nachhaltigkeit im Geschäftsleben in die Sozietäten in Deutschland. Ebenso kommt er aus den Büros selbst. Kanzleimitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind von gesellschaftlichen Trends nicht ausgenommen. Nachhaltigkeit ist ihnen wichtig. Man schaut verstärkt darauf, welchen Beitrag der Arbeitgeber zu CSR leistet. Auch aus Erwägungen des Employer Branding müssen Kanzleien fortan berücksichtigen, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker mit einem CSR-bewussten Arbeitgeber identifizieren. Bewerberinnen und Bewerber interessieren sich immer mehr dafür, wer sich wie im Bereich CSR engagiert: Welcher Arbeitgeber bindet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bereichsübergreifende Nachhaltigkeitsinitiativen mit ein? Welche Kanzlei versucht, ihren CO2-Fußabdruck strukturiert zu verbessern? Wer fördert Pro Bono-Rechtsberatung tatsächlich und aus Überzeugung? Und wer integriert CSR-Prinzipien in seine Rechtsberatung? In Zeiten, in denen die monetäre Vergütung nicht mehr das einzige Argument für einen Arbeitgeber ist, können solche Fragen für Bewerberinnen und Bewerber bei der Kanzleiauswahl „ein Zünglein an der Waage“ sein.  

Fazit

Angesichts genannten Entwicklungen ist es nicht verwunderlich, dass CSR in der Kanzleiwelt an Wichtigkeit gewonnen hat und zusehends gewinnt. Wir gehen davon aus, dass sich das CSR-Verständnis in Kanzleien in den nächsten Jahren weitläufig und nachhaltig noch mehr wandeln wird. Bei Taylor Wessing haben wir die Wichtigkeit von CSR erkannt und möchten mehr Verantwortung für die unerwünschten negativen Folgen unseres wirtschaftlichen Handelns übernehmen. Dabei konzentrieren wir uns zunächst auf die CSR-Ebene Umwelt, bevor wir uns den drei weiteren Ebenen widmen. Im Jahr 2020 veröffentlichten wir unsere erste Umweltpolicy, die unsere Zielsetzung im Bereich Umwelt darstellt. Im Jahr 2021 – und fortan regelmäßig – werden wir zusätzlich einen Umweltbericht veröffentlichen, der unseren „Footprint“ in der Umwelt quantifiziert und unsere Maßnahmen zur Energieeinsparung, C02-Reduktion (z.B. bei Flugreisen) und Verringerung von Abfall (insb. Papier) transparent macht. Hiermit wollen wir unsere Umweltbilanz weiter verbessern und uns auch in Zukunft zu mehr CSR-konformem Handeln verpflichten.

Autoren: Dr. Daniel Dziewiecki and Dennis Fromm

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