Als Mitglied der Industry Group Life Sciences & Healthcare berät Katharina Klein Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu sämtlichen Angelegenheiten des ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrechts. Sie begleitet Mandantinnen und Mandanten insbesondere bei dem Erwerb und der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren und Arztpraxen.
NRW läutet den nächsten Schritt der Krankenhausreform ein: Welche Rechtsfragen sich jetzt abzeichnen
BSG: Keine Benachteiligung von nichtärztlichen MVZ bei partieller Entsperrung eines Planungsbereichs
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