Team
Cornelia Maetschke-Biersack ist Fachanwältin für Familienrecht. Für ihre Mandantinnen und Mandanten gestaltet sie erfolgreich einvernehmliche und außergerichtliche Lösungen. Das gilt für die Verhandlung und Konzeption von Eheverträgen mit einem besonderen Fokus auf solche mit internationalem Bezug und für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Begleitung von vermögenden Privatpersonen bei allen Fragen rund um die Vermögens- und Unternehmensnachfolge – sowohl im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge durch lebzeitige Schenkungen als auch durch vorsorgende, insbesondere testamentarische Gestaltung für den Erbfall. Erforderlichenfalls vertritt sie die Interessen ihrer Mandantschaft auch vor Gericht. Regelmäßige Fachvorträge unterstreichen die Expertise von Cornelia Maetschke-Biersack.
Seit 2021 | Partnerin, Taylor Wessing |
2008 – 2021 | Anwältin, Taylor Wessing |
2005 – 2007 | Referendariat, Bezirk des OLG Düsseldorf |
2020 | Mediatorin |
2008 | Zulassung und Niederlassung als Anwältin, Düsseldorf |
2008 | Promotion über ein rechtsvergleichendes, versicherungsrechtliches Thema, LMU München |
2007 | Zweite Juristische Staatsprüfung, Düsseldorf |
2004 | Erste Juristische Staatsprüfung, München |
Wie sich die Betreuungsreform auf Unternehmer und Vermögende auswirkt, in: private banking magazin, 03/2023, gemeinsam mit Johanna Beermann Vorsorgevollmacht und Ehegattenvertretung – Praxisrelevante Neuerungen ab 01.01.2023, in: RFamU 2022, 559, gemeinsam mit Johanna Beermann Wo der Bundesfinanzhof den Gestaltungsspielraum erweitert hat, in: private banking magazin, 07/2022, gemeinsam mit Johanna Beermann Diese Besonderheiten gelten bei international geprägten Ehen, in: private banking magazin, 08/2021, gemeinsam mit Johanna Beermann Bezos braucht jetzt besonderes Verhandlungsgeschick, Interview in der WiWo, Januar 2019 Gestaltung von Unternehmereheverträgen, in: Wiese (Hrsg.), Unternehmensnachfolge - Steuerliche und rechtliche Gestaltung, 2020 Scheidung: Mit diesen Tipps und Verträgen wird die Trennung nicht zum Firmenkiller, Artikel im Handwerk Magazin, April 2020 |
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein |
Englisch |
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