Maraike Ruhe berät vornehmlich mittelständische Unternehmen – vielfach Familienunternehmen – und vermögende Privatpersonen im Personenhandels- und Kapitalgesellschaftsrechts, vor allem zu Fragen der gesellschaftsrechtlichen Unternehmensnachfolge. Insbesondere die gesellschaftsrechtliche Strukturierung der unternehmerischen Nachfolge zu Lebzeiten sowie die Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Family Governance bestimmen ihre Praxis.
Zudem verfügt sie über langjährige Erfahrung bei gesellschaftsrechtlichen (Um)-Strukturierungen auch privater und nicht betrieblich genutzter Vermögenswerte. Dank ihrer umfangreichen Kenntnisse in der Vertragsgestaltung und mit Einfühlungsvermögen als auch unter Einbezug der individuellen Rahmenbedingungen begleitet Maraike Ruhe ihre Mandanten bei diesen Vorgängen und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit bildet die federführende Beratung von komplexen, nationalen wie internationalen Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen. Im Sinne einer ganzheitlichen Beratung arbeitet Maraike Ruhe dabei immer auch in enger Abstimmung mit unterschiedlichen Rechtsbereichen.
Seit 2007 | Salary Partnerin, Taylor Wessing |
2005 – 2007 | Referendariat, Bezirk, OLG Düsseldorf |
2016 | Mediatorin |
2012 | Promotion im Bereich des deutschen und europäischen Zivilrechts, Westfälische Wilhelms–Universität Münster |
2011 | Fachanwältin für Handels– und Gesellschaftsrecht |
2007 | Anwaltszulassung, Düsseldorf |
2007 | Zweites Juristisches Staatsexamen, Düsseldorf |
Englisch |
von mehreren Autoren
von mehreren Autoren
von mehreren Autoren
von mehreren Autoren