Mit seinem Urteil Fauré Le Page vom 26.03.2026 (Az.: C-412/24) hat der EuGH entschieden, dass Jahreszahlen in Marken nicht nur schmückendes Beiwerk sind: Wer mit einem „Gründungsjahr“ Tradition und jahrhundertealtes Know-how suggeriert, kann damit eine täuschende Qualitäts- und Prestigeaussage über seine Produkte treffen. Der Beitrag zeigt, wo die Grenze zwischen zulässiger Traditions-Kommunikation und markenrechtlich riskanter Irreführung verläuft.
Was ist geschehen?
Der EuGH hatte über den Bestand zweier französischer Marken „Fauré Le Page Paris 1717“ u.a. für Lederwaren zu entscheiden. Die Herstellerin von Luxus-Lederwaren und Markeninhaberin, Fauré Le Page Paris, wurde erst im Jahr 2009 gegründet. Sie griff aber mit der in der Marke enthaltenen Jahreszahl 1717 auf die Tradition eines historischen Unternehmens zurück. Dieses handelte bereits im 18. Jahrhundert mit Waffen, Munition und Lederzubehör. Es wurde 1992 aufgelöst.
Eine Wettbewerberin klagte über mehrere Instanzen auf Nichtigerklärung der Marken. Der französische Kassationsgerichtshof legte dem EuGH den Fall vor.
Täuschungsgefahr nur bei produktbezogenen Merkmalen
Ausgangspunkt ist Art. 3 Abs. 1 lit. g MarkenRL 2008 (heute Art. 4 Abs. 1 lit. g MarkenRL 2015): Marken, die geeignet sind, das Publikum über Art, Beschaffenheit oder geografische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen, sind von der Eintragung ausgeschlossen oder im Fall der Eintragung für nichtig zu erklären.
Der EuGH stellt klar:
- Nicht jede beliebige Unrichtigkeit genügt. Erforderlich ist, dass das Zeichen selbst eine Gefahr der Irreführung schafft.
- Die Irreführung muss sich auf ein Merkmal der Waren oder Dienstleistungen beziehen. Eine Täuschung „nur“ über Eigenschaften des Markeninhabers reicht nicht aus.
Damit bestätigt der EuGH seine frühere Rechtsprechung (u.a. Emanuel, W.F. Gözze).
Aber: Unternehmensalter kann auf Produktqualität und Prestige durchschlagen
Der EuGH ist auf die Besonderheiten bei Luxusgütern eingegangen:
- Die Angabe eines Jahres kann als Hinweis auf das Gründungsjahr verstanden werden.
- Bei Luxusgütern können sich Erwartungen gerade aus der mit der Tradition verknüpften Qualität und dem Prestigecharakter ergeben.
- Das weit zurückliegende Gründungsjahr weckt die Vorstellung eines langjährigen speziellen Know-hows, das die Qualität garantiert und zu ihrem Prestige beiträgt.
Wenn also eine Jahreszahl in der Marke aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise fälschlicherweise auf ein langjähriges Know-how anspielt, obwohl es tatsächlich nicht besteht, kann die Marke das Publikum im Sinne der Vorschrift täuschen. Voraussetzung ist, dass dieses Know-how den Waren eine Qualitätsgarantie und einen Prestigecharakter verleiht.
Damit „übersetzt“ der EuGH eine zunächst unternehmensbezogene Angabe in ein produktbezogenes Qualitätsversprechen. Entscheidend ist, dass der Verbraucher gerade auf diese Produkteigenschaften schließt und dies seine Kaufentscheidung beeinflusst.
Praxishinweis
Die Entscheidung ist unmittelbar relevant für Markenstrategien vor allem im Luxus- und Premiumsegment, die bewusst mit Tradition, Gründungsdaten und „Heritage“-Narrativen arbeiten.
Angaben zum Alter oder zur Geschichte des Unternehmens sind nicht per se problematisch. Sie werden aber markenrechtlich (und im Übrigen auch lauterkeitsrechtlich) relevant, wenn der Verkehr aus ihnen auf konkrete Produkteigenschaften (Qualität / Prestige) schließt.
Fehlt die entsprechende Kontinuität im Unternehmen oder in der Produktlinie, droht ein absolutes Schutzhindernis wegen Irreführungsgefahr. Jahreszahlen und Traditionshinweise wirken im Luxusbereich schnell wie Qualitätsversprechen („Wer so lange besteht, muss besonders gut sein.“).
Vor der Anmeldung von Marken mit Jahreszahlen oder Traditionsbezug sollte daher geprüft werden, ob die historische Aussage tatsächlich durchgängiges Know-how und Qualitätskontinuität widerspiegelt. Eine entsprechende Dokumentation schafft die notwendige Verteidigungslinie.
Beim Rebranding oder dem Erwerb „historischer Marken“ ist zu evaluieren, ob und wie die Traditionskommunikation fortgeführt werden kann, ohne unzulässige Erwartungen zu erzeugen.