13. März 2020
Trotz angemessenem Umgang mit dem neuen Coronavirus SARS-COV-2 kann es für das Unternehmen aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage zu einer wirtschaftlich schwierigen Situation kommen. Das Management ist daher gut beraten, sich für den Fall einer wirtschaftlichen Krise zu wappnen und frühzeitig erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Insoweit ist es für den Fortbestand des Unternehmens und auch zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft unverzichtbar, u.a. seine arbeitsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu kennen. Es ist naheliegend, dass dabei auch dem Personalbereich eine tragende Bedeutung zukommt. Im Moment ist neben anderen denkbaren Personalmaßnahmen vor allem die Kurzarbeit als Mittel der Bewältigung einer bevorstehenden wirtschaftlich schwierigen Situation nahezu täglich in der Presse. Die Politik hat bereits reagiert und will durch weitere Erleichterungen für Unternehmen bei der Einführung von Kurzarbeit zur Arbeitsplatzsicherung beitragen. Die geplanten Änderungen sollen als Teil des „Arbeit für Morgen-Gesetzes“ in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten und sind hier jeweils unter „Neu“ fett markiert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument: Coronavirus SARS-COV-2 FAQ Kurzarbeitergeld
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