Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) schützt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie geheimes Know-how auf gesetzlicher Grundlage. Unternehmen müssen dazu „angemessene Schutzmaßnahmen“ treffen. Das stellt sie vor neue Herausforderungen im Management ihrer Geschäftsgeheimnisse.
Ein effizientes Geschäftsgeheimnis-Management sorgt nicht nur dafür, dass alle Geschäftsgeheimnisse erfasst, bewertet und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen versehen werden, sondern auch dafür, dass diese auch kurzfristig gerichtsfest nachweisbar sind. Daneben sind Mitarbeiterschulungen, angepasste Onboarding- und Offboarding-Prozesse und eine Aktualisierung der Vertraulichkeitsvereinbarungen empfehlenswert.
Taylor Wessing unterstützt Sie beim rechtlich sicheren Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse. Je nach Bedarf bieten wir Ihnen verschiedene Module hierzu an:
Internationale Zuständigkeit
von Dr. Christian Frank, Licencié en droit (Paris II / Panthéon-Assas)
Aktuelle News & Insights
Transparenz vs. Rechtssicherheit – Spezifizierungslast in Geheimhaltungsklauseln
von Dr. Christian Frank, Licencié en droit (Paris II / Panthéon-Assas) und Dr. Julia Freifrau von Imhoff
Dringlichkeitsvermutung für Unterlassungsansprüche bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
OLG Nürnberg Hinweisbeschluss v. 6.7.2023 - 3 U 889/23
von Dr. Christian Frank, Licencié en droit (Paris II / Panthéon-Assas) und Dr. Julia Freifrau von Imhoff
Verstärkter Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen in Österreich
von mehreren Autoren
Reasonable protection measures: recent expected clarifications
von Inès Tribouillet
The placement in escrow: A not so optional option
von Inès Tribouillet
Um Sie bestmöglich im Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse zu unterstützen, ist ein interdisziplinäres Team erforderlich. Bei Taylor Wessing arbeiten Experten aus den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Commercial und Datenschutz Seite an Seite, um gemeinsam mit Ihnen das bestmögliche Geheimnisschutzsystem für Ihr Unternehmen zu entwickeln und zu implementieren sowie bei Bedarf rechtlich durchzusetzen.