22. Februar 2024 | 1:07:41 h.
Hand aufs Herz: Die meisten Unternehmen, die unter das Lieferkettengesetz fallen, finden Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder bei ihren Lieferanten. Gegengesteuert wird dann häufig mit Zertifikaten, Siegeln oder Kodizes. Spätestens bei Hochrisiko-Lieferanten reicht eine solche schematische Vorgehensweise nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch nicht mehr aus. Dann geht es ans Eingemachte: Stakeholder Engagement, Audits, langfristige Lieferantenentwicklung oder die Veränderung der Einkaufspraxis.
Wo liegen bei derartigen Maßnahmen die Grenzen der Bemühenspflicht? Welche Anforderungen stellt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG? Was verlangen Investoren? Die Experten Markus Löning, Unternehmensberater für Menschenrechte und ehemaliger Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung, und Sebastian Rünz geben Einblicke in die Beratungspraxis und stellen dar, wie vertiefte Präventions- und Abhilfemaßnahmen aussehen können.
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