25. September 2023 | 1:20:31 h.
Grundsätzlich gilt das Lieferkettengesetz (LkSG) auch für Unternehmen aus der Kredit- und Versicherungswirtschaft. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen können auch als (un-)mittelbare Zulieferer von Unternehmen aus der Realwirtschaft zu überprüfen sein.
Dennoch gelten branchen- und produktbezogene Besonderheiten. So führt das BAFA in seiner Handreichung bspw. aus, was mit Blick auf Refinanzierungsgeschäfte, Factoring, Leasing etc. zu berücksichtigen ist.
In unserem Webinar besprechen Expert:innen von Taylor Wessing die Inhalte der neuen Informationen des BAFA und erklären deren Aussagegehalt.
In unserem Webinar sprechen wir über die neue Handreichung zum Beschwerdeverfahren unter dem Lieferkettengesetz
von mehreren Autoren