26. April 2022
NEWSLETTER MARKE-DESIGN-WETTBEWERB APRIL 22 – 5 von 6 Insights
Green Advertising
Umweltschutz und Nachhaltigkeit in Unternehmenskommunikation und Werbung
Alle relevanten und aktuellen Informationen auf einen BlickWas hat es mit „Greenwashing“ auf sich und wie dürfen Unternehmen ihre umweltfreundlichen Produkte in der Praxis bewerben? Die wichtigsten Aspekte finden Sie hier in einer kurzen Übersicht zusammen gestellt.
Die Klimakrise stellt den Menschen vor enorme Herausforderungen. Sie erfordert nicht nur Innovation, sondern auch die Fähigkeit, nachhaltig umzudenken. Immer mehr Unternehmen nehmen diese Herausforderung an und leisten schon heute tatkräftige Beiträge für eine „grünere“ Zukunft. Oft stellt sich ihnen jedoch die Frage, wie sie ihre umweltfreundlicheren Produkte rechtssicher bewerben können?
Nachhaltigkeitsaspekte stehen in der Europäischen Union und Deutschland zunehmend im rechtlichen Fokus. Erst im vergangenen Jahr hatte das Europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) in einer EU-weiten Untersuchung festgestellt, dass Werbeangaben zu Nachhaltigkeit sehr oft irreführend sind. Dies hat in der rechtlichen Praxis dazu geführt, dass irreführende Umweltwerbung (häufig auch als „Greenwashing“ bezeichnet) zunehmend Gegenstand von Gerichtsverfahren sind. Auch zeichnet sich ab, dass Verbraucherverbände Unternehmen immer häufiger wegen „Greenwashings“ abmahnen.
Die Brisanz und Aktualität dieses Themas werden in den kommenden Jahren nochmals zunehmen. Ende März hatte die Europäische Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Erreichung der Ziele ihres „Green Deals“ vorgelegt. Davon umfasst sind u.a. (noch) striktere Regeln zur Werbung mit Nachhaltigkeitsaspekten. In welcher Form und wann genau diese Vorschläge der EU-Kommission umgesetzt werden, ist derzeit nicht absehbar. Schon heute empfiehlt sich jedoch, die (produktbezogene) Werbung mit Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten vorab einer genauen rechtlichen Prüfung zu unterziehen, um nicht Gefahr zu laufen, von Mitbewerbern oder Verbraucherverbänden abgemahnt zu werden.
Die rechtlichen Anforderungen an sog. „Umweltwerbung“ sind komplex und nicht in einem eigenständigen Gesetz geregelt. Nach deutschem Recht können Greenwashing-Versuche jedoch einen Verstoß gegen das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen begründen (§§ 3, 5, 5a UWG).
Da es in Deutschland (abgesehen von ersten Vorstößen im Finanzsektor) keine rechtlich verbindlichen Definitionen zu zentralen Begriffen wie „Nachhaltigkeit“ oder „Greenwashing“ gibt, müssen Werbende die Grundsätze einer umfangreichen und sehr strengen Rechtsprechung berücksichtigen.
Rechtlich lässt sich zwischen produktbezogener und unternehmensbezogener Umweltwerbung unterscheiden. Ob diese im Einzelfall eine irreführende geschäftliche Handlung (§ 5 UWG) bzw. eine Irreführung durch das Vorenthalten wesentlicher Informationen (§ 5a UWG) – und damit einen Wettbewerbsverstoß – begründen, wird von der Rechtsprechung nach folgenden Grundsätzen beurteilt:
Nach der Rechtsprechung sind umweltbezogene Werbeaussagen auf Produkten „irreführend“, wenn die verwendeten Begriffe für den Verbraucher keinen eindeutigen und klar umrissenen Inhalt haben, der den konkreten Umweltbezug aus sich heraus verständlich erläutert.
Hierbei sind insbesondere folgende Rechtsgrundsätze zu berücksichtigen:
Bezieht sich die Werbung nicht auf ein Produkt, sondern auf das eigene Umweltengagement als solches („grünes Image“), sind die rechtlichen Maßstäbe weniger streng. Derartige Werbung erachtet die Rechtsprechung bislang als unbedenklich, wenn die Angaben zutreffen, sprich das Unternehmen sich tatsächlich um den Umweltschutz bemüht. Detaillierte Aufklärungspflichten sehen die Gerichte hierbei vom Grundsatz her nicht. Ob dies Bestand haben wird, bleibt allerdings abzuwarten. Nach dem eingangs erwähnten von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmenpaket sollen nämlich auch in diesem Bereich strengere Regeln entstehen.
Wir behalten die Entwicklung im Blick und beraten Sie bei Fragen gerne!
26. April 2022
26. April 2022
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26. April 2022
26. April 2022
von Ina Kamps, M.A.
von Andreas Bauer und Ina Kamps, M.A.