12. September 2025
Veröffentlichungsserie
Die Anforderungen an den Ausbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur steigen – nicht zuletzt durch die seit April 2024 geltende AFIR-Verordnung der EU und in Deutschland durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Während die AFIR-Verordnung europaweite Anforderungen an öffentlich zugängliche Ladepunkte regelt, zielt das GEIG auf die Integration von Ladeinfrastruktur in privaten und gewerblichen Gebäuden ab – insbesondere bei Neubauten und größeren Renovierungen.
Die Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR-Verordnung) setzt verbindliche EU-weite Vorgaben für Ausbau, Betrieb und Interoperabilität. Als unmittelbares geltendes EU-Recht verpflichtet sie Betreiber, Hersteller, Flächeninhaber und Mobilitätsdienstleister unter anderem zu umfassender Nachrüstung, Preistransparenz und Datenverfügbarkeit. Das GEIG gilt seit dem 25. März 2021 und setzt die EU-Gebäuderichtlinie (2018/844/EU) in deutsches Recht um. Deutschland begleitet die Umsetzung der AFIR-Verordnung, die teilweise die deutsche Ladesäulenverordnung (LSV) ersetzt, durch flankierende Maßnahmen wie die Fortschreibung des Nationalen Strategierahmens (NSR), die Anpassung technischer Standards und die Organisation der praktischen Umsetzungspflichten. Für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette – vom Hardwareanbieter bis zum Energiedienstleister – ergeben sich daraus teilweise erhebliche rechtliche, technische und organisatorische Herausforderungen.
Unser Team berät umfassend zu den aus AFIR resultierenden sowie zu allen sich aus dem GEIG ergebenden rechtlichen Aspekten (z.B. zu Pflichten bei Neubau und Sanierung). Daneben beraten wir in einem interdisziplinären Team zu weiteren relevanten rechtlichen Aspekten, die sich bspw. aus dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung des Ladevorgangs und etwaigen Fahrtkostenerstattungen bei Firmenfahrzeugflotten, der Ladesäulenverordnung sowie dem Bereich des bidirektionalen Ladens, der DSGVO, dem EnWG und weiteren Regelwerken sowie der Sektoruntersuchung Ladeninfrastruktur des Bundeskartellamts ergeben. Insbesondere mit der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Energiesteuer- und Stromgesetzes erwarten wir praktische Vereinfachungen beim bidirektionalen Laden, um die Attraktivität der Elektromobilität auch durch diesen Aspekt nochmals zu steigern.
29. Oktober 2025
12. September 2025
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1. September 2025
28. April 2025
27. März 2025
von Thomas Kahl
17. März 2025
17. März 2025
von Nils von Reith
17. März 2025
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17. März 2025
von Thomas Kahl, Teresa Kirschner, LL.M. (Informations- und Medienrecht)
17. März 2025
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6. Februar 2025
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28. Januar 2025
von Thomas Kahl
von mehreren Autoren
von Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham) und Dr. Christian Ertel