17. März 2025
Veröffentlichungsserie
Digitale Technologien spielen eine immer größere Rolle in modernen Produkten und bringen daher neue Risiken und Haftungspotentiale mit sich. Die im Dezember 2024 in Kraft getretene neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 erleichtert Verbrauchern die Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen und dehnt ihren Anwendungsbereich – jetzt auch ausdrücklich - auf Software und KI-basierte Produkte aus. Darüber hinaus erleichtert sie die Beweislast und sieht eine Offenlegung von Beweismitteln vor („disclosure of evidence“).
Der Softwarebegriff umfasst auch integrierte oder verbundene digitale Dienste, die in den letzten Jahren eine immer größere Rolle in der Automobilindustrie spielen. Beispiele hierfür sind nach der neuen Produkthaftungsrichtlinie etwa die kontinuierliche Bereitstellung von Verkehrsdaten in einem Navigationssystem oder ein Sprachassistent.
Die neue Produkthaftungsrichtlinie stellt eine haftungsrechtliche Zäsur für die Automobilindustrie dar.
Nach der Richtlinie haften Unternehmen für fehlerhafte Produkte, die sie in der EU herstellen oder vertreiben. Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man berechtigterweise erwarten kann. Die Haftung ist verschuldensunabhängig. Es genügt daher der Nachweis, dass (i) ein Produkt fehlerhaft war, (ii) eine Person dadurch Schaden erlitten hat und (iii) ein Kausalzusammenhang zwischen dem Produktfehler und dem erlittenen Schaden besteht. Ein fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln des Unternehmers ist nicht erforderlich.
Automobilhersteller haften (neben dem Software-Hersteller) für fehlerhafte Software (etwa integrierte oder verbundene digitale Dienste), wenn diese der Kontrolle des Automobilherstellers unterliegt. Nach der neuen Produkthaftungsrichtlinie haftet der Hersteller nicht mehr nur bis zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, sondern auch darüber hinaus, bis das Produkt die "Kontrolle des Herstellers" verlässt. Die Haftung umfasst daher sowohl die ursprüngliche Software als auch alle nachträglichen Updates oder Upgrades.
Automobilhersteller sind daher für etwaige Fehler oder Sicherheitslücken in ihren digitalen Produkten über das Inverkehrbringen hinaus verantwortlich. Dabei ist auch die Fähigkeit der digitalen Produkte, zu lernen oder neue Funktionen zu erwerben zu berücksichtigen.
In Zukunft bedeutet Cybersicherheit auch Produktsicherheit.
Die neue Produkthaftungsrichtlinie sieht eine erleichterte Beweislast für den Kläger und die Offenlegung von Beweismitteln vor:
Die Technologisierung von Fahrzeugen spielt nicht nur im Rahmen des produkthaftungsrechtlichen Haftungsregimes eine Rolle, sondern berührt weitere rechtliche Aspekte:
Die neue Produkthaftungsrichtlinie muss in den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Um ihr Haftungsrisiko zu minimieren und ihr Geschäft in einem zunehmend klägerfreundlichen Produkthaftungssystem zu schützen, ist es für Automobilhersteller bereits jetzt unerlässlich, die bestehenden Systeme, Abläufe und Verträge zu überprüfen. Zu prüfen sind:
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