12. Juni 2025
Beim diesjährigen Anwaltsranking des Handelsblatts in Zusammenarbeit mit Best Lawyers wurden Anwältinnen und Anwälte insgesamt 34 Mal in der Kategorie „Ones to Watch – Anwälte der Zukunft“ ausgezeichnet – eine Ehrung, die sich an jüngere Berufsträger:innen richtet, die im Rahmen der Umfrage durch exzellentes Fachwissen und besondere Reputation bei Mandant:innen sowie in der Fachwelt aufgefallen sind.
Die Ausgezeichneten sind Lucas Corleis, Dr. Tim Eickmanns, Dr. Severin Sarfert und Jan-Patrick Vogel im Bereich Arbeitsrecht, Carmen Delpech, Charlotte Dreisigacker-Sartor und Dr. Christian Köhler im Bank- und Finanzrecht. Im Energierecht wurde Dr. Christian Ertel ausgezeichnet, im Bereich Fusionen und Übernahmen Daniel Mursa, und im Gesellschaftsrecht Anne-Kathrin Hoppe, Joana Pamukova und Philipp Seimel. Weitere Auszeichnungen erhielten Ina Schmidbauer im Gesundheitsrecht, Finja Clever, Dr. Jelena M. Heeger, Philip Kühn und Dr. Julia Freifrau von Imhoff im gewerblichen Rechtsschutz, sowie Sarah Anderson, Adrian Bergenroth, Josefin Eleonore Nagel und Nicola Reinholz im Immobilienwirtschaftsrecht und Dr. Lena Niehoff im Bereich Konfliktlösung, Julia Siedhoff für Restrukturierung und Insolvenzrecht und Philipp Hoegl für Venture Capital.
Zweifach als Ones to Watch ausgezeichnet wurden Kerstin Bär für Internationales Schiedsverfahren und Konfliktlösung, Philip Kühn in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht, Fritz-Ulli Pieper im Datenschutzrecht und im IT-Recht sowie Theresa Sauerwein im Bereich Corporate Governance & Compliance und im Wirtschaftsstrafrecht.
Ein besonders starkes Ergebnis erzielte Dr. Carolin Roßkothen, LL.M.: Sie wurde gleich in drei Bereichen als Ones to Watch gelistet – Gesellschaftsrecht, Fusionen und Übernahmen sowie Private Equity.
Der Hamburger Partner Dr. Marco Hartmann Rüppel wurde als „Anwalt des Jahres“ im Bereich Kartell- und Wettbewerbsrecht ausgezeichnet; Dr. Gregor Schmid mit Sitz in Berlin trägt diesen Titel im Bereich Medien und Entertainment.
Mehr als 110 weitere Juristinnen und Juristen von Taylor Wessing zählen zu den „Best Lawyers – Deutschlands beste Anwälte“ und wurden teils in bis zu fünf unterschiedlichen Rechtsgebieten ausgezeichnet. Insgesamt erreicht die Kanzlei damit rund 180 Nennungen in 40 Rechtsbereichen.
Besonders stark vertreten ist Taylor Wessing im Gewerblichen Rechtsschutz mit 19 Empfehlungen, gefolgt vom Gesellschaftsrecht mit 18, dem Bereich Fusionen und Übernahmen mit 14 sowie dem Arbeitsrecht mit 13 empfohlenen Anwältinnen und Anwälten.
Weitere Schwerpunkte liegen im IT-Recht mit zwölf Nennungen sowie im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht mit acht. Auch in den Bereichen Immobilienwirtschaftsrecht, Konfliktlösung, Medien- und Urheberrecht, Private Equity und Venture Capital ist die Kanzlei mit jeweils sechs bis sieben Auszeichnungen stark im Ranking vertreten.
Die Liste der „Besten Anwälte“ wird jährlich vom Verlag Best Lawyers in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt erstellt. Die Rangliste basiert methodisch auf einer Peer-to-Peer-Umfrage: Dabei geben die teilnehmenden Juristinnen und Juristen an, welche Kolleg:innen außerhalb der eigenen Kanzlei sie empfehlen würden – etwa dann, wenn sie ein Mandat aus Zeitgründen oder wegen eines Interessenkonflikts nicht selbst übernehmen können.
Anwältinnen und Anwälte mit besonders vielen Empfehlungen werden in das Ranking aufgenommen. Best Lawyers gilt in den USA als Marktführer bei der Bewertung juristischer Fachkompetenz.