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Dr. Benedikt Rohrßen

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4. April 2024

Die neue Produkthaftungsrichtlinie für das digitale Zeitalter kommt – auch für Software, KI, Fulfillment-Dienstleister und Onlineplattformen

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Die Produkthaftungsrichtlinie der EU erhält ein Update – und wird strenger bzw. umfassender. Sie bezieht digitale Produkte wie Software und KI ein und dehnt sich auf neue Akteure in globalisierten Lieferketten aus, insbesondere die Fulfillment-Dienstleister und Onlineplattformen.

Der endgültige Text des Kompromisses steht seit 24. Januar 2024, nachdem Unterhändler im Dezember 2023 im sog. Trilog informell eine Einigung erzielt hatten. Sprich: Vorbehaltlich etwaiger Änderungen im Europäischen Parlament kommt nun die Produkthaftungsrichtlinie für das digitale Zeitalter. Sie wird voraussichtlich im Jahr 2024 in Kraft treten und ersetzt die Produkthaftungsrichtlinie von 1985.

Mehr hierzu im Überblick sowie Details im neuen Artikel von Dr. Benedikt Rohrßen, Die EU-Produkthaftungs-RL 2024: Der „final compromise text“, Zeitschrift für Product Compliance (ZfPC 2024, 2-8) mit Synopse zwischen bestehenden und künftigen Produkthaftungsregeln.

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