20. November 2023
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) ist ein wichtiger Baustein der Start-up-Strategie der Bundesregierung. Der Anwendungsbereich der Regelung zur aufgeschobenen Besteuerung (§ 19a EStG) ist ausgeweitet und deren Praxistauglichkeit verbessert worden. Weitere Erleichterungen sollen im nächsten Jahr folgen. Nachfolgend fassen wir die Historie und die wichtigsten Aspekte zusammen.
Dem Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (RefE-ZuFinG) vom April 2023, über den wir ausführlich berichteten (siehe hier) folgte der Regierungsentwurf (RegE-ZuFinG) (siehe hier). Letzte Woche (am 15.11.2023) äußerte sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages (zum abschließenden Bericht einschließlich der Beschlussempfehlung geht es hier). Schließlich beschloss der Deutsche Bundestag am 17.11.2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Die Zustimmung des Bundesrates ist ausstehend und soll dem Vernehmen nach noch in diesem Monat folgen.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages glänzte vor allem mit Streichungen und schlug insbesondere vor, so manche noch im Regierungsentwurf vorgesehenen Erleichterungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (wieder) zu streichen. Positiv zu erwähnen ist, dass auch der Finanzausschuss die Aufnahme der vinkulierten Anteile in den Anwendungsbereich des § 19a EStG anregte.
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz und die darin enthaltenen Erleichterungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Die Koalitionsfraktionen haben angekündigt, die gestrichenen Regelungen und ggf. weitere Erleichterungen im Jahressteuergesetz 2024 erneut aufzugreifen und dort zu behandeln.
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