Investitionen fällig? Abwarten könnte sich lohnen!
Der Staat plant ab 2024 die Förderung von klimafreundlichem Wirtschaften durch Einführung der sog. Investitionsprämie im Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz (KlimaInvPG).
Was ist die Investitionsprämie?
Die Anschaffungskosten bestimmter Wirtschaftsgüter sollen zu einem nicht unerheblichen Teil erstattet werden. Das Wirtschaftsgut muss eine neue, bewegliche und abnutzbare Sachanlage sein und mit mindestens 5.000 EUR Anschaffungskosten zu Buche schlagen (aktueller Stand des Regierungsentwurfs, 10/2023).
Wofür gibt es keine Investitionsprämie?
Für gebrauchte oder unbewegliche sowie immaterielle Wirtschaftsgüter; ferner für Investitionen für Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme/-kälte oder Energieanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Prämienberechtigte?
Privatpersonen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, die als Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbständige tätig sind und in Deutschland Steuern zahlen, mithin weder nach nationalen noch nach den DBA-Vorschriften befreit sind.
Förderzeitraum?
Voraussichtlich vom 01. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2029.
Prämienhöhe?
Bis zu 30 Millionen. Der Staat plant, 15% der Anschaffungskosten zu erstatten, macht jedoch einen Deckel darauf, wenn der Prämienberechtigte 200 Mio. Euro Investitionsvolumen erreicht hat.
Verfahren?
Die Anschaffung muss die Energieeffizienz des Unternehmens erhöhen. Der Nachweis erfolgt durch ein Einsparkonzept, welches mithilfe von zugelassenen Energieberatern erstellt werden muss; Erstellung durch eigenen Energiemanager ggf. möglich, sofern entsprechende staatliche Zertifizierungen vorliegen. Die Investitionsprämie ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen (maximal vier Anträge).
Stand der Gesetzgebung?
Der Bundestag will das Gesetz noch im November verabschieden. Erfolgten die Zustimmung des Bundesrates und die Verkündung des Gesetzes noch in diesem Jahr, kann die Prämie in 2024 kommen!