12. April 2023
Dieses Briefing ist ein Update zu der Einschätzung von Dr. Daniel Tietjen zum ersten Eckpunktepapier.
Nachdem sich im Koalitionsvertrag das Vorhaben der Ampel-Regierung zur kontrollierten Cannabis-Freigabe wiederfand, wartet die Republik auf die lang diskutierte Legalisierung des Cannabis-Besitzes. Infolge des von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im letzten Jahr vorgelegten ersten Eckpunktepapier wurde das Vorhaben, nach koalitionsinternen Diskussionen und Kritik von Fachleuten, angepasst.
Welche Regelungen sieht das aktualisierte Eckpunktepapier vor?
Mit dem vorliegenden Entwurf hat sich Karl Lauterbach deutlich auf die vielfach geäußerten Forderungen einiger Kabinettskollegen (insbesondere Ernährungs- und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, der das aktualisierte Eckpunktepapier mit erarbeitet hat) und der Verbände und Öffentlichkeit zubewegt.
Der Schwerpunkt liegt nun tatsächlich nicht mehr auf der staatlichen Abgabe. Vielmehr soll insbesondere der private Cannabiskonsum und -besitz unter gewissen Umständen für straffrei erklärt werden – die sogenannte Entkriminalisierung.
Die Einrichtung von Cannabis-Vereinen, die an ihre Mitglieder gewisse Mengen an konsumfertigen Cannabis, Pflanzensamen und -stecklingen abgeben dürfen, erinnert sehr an andere europäische Regelungen.
Durch die Schwerpunktsetzung auf die Entkriminalisierung nehmen Lauterbach und Özdemir den Kritikern, die hinsichtlich der einst staatlich geplanten Cannabis-Abgabe insbesondere auf die Einhaltung von EU-Recht und völkerrechtliche Verträge pochten, den Wind aus den Segeln. Die avisierte Säule 2, nämlich die staatliche Abgabe soll vorerst in Modellregionen getestet und wissenschaftlich begleitet werden. Etwaige daraus resultierende Erkenntnisse sollen gemeinsam mit der EU erarbeitet werden.
Der Zeitplan bleibt spannend. Da der Referentenentwurf für die Entkriminalisierung für Anfang April angekündigt ist, dürfte nun täglich damit zu rechnen sein.
von Dr. Daniel Tietjen und Sherin Sayed