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30. November 2023

IP als Schlüsselfaktor für den Erfolg von Start-ups und akademischen Spin-offs

  • Briefing

Kürzlich veröffentlichte Studien des Europäischen Patentamts und der britischen Regierung sowie ein Grundsatzpapier im Auftrag der Bundesregierung bestätigen die Rolle von IP für den Erfolg von Unternehmensgründungen, insbesondere für Hochschulausgründungen.

Die Tatsache, dass der Schutz von geistigem Eigentum (IP) ein Schlüsselfaktor für den Erfolg von Start-up-Unternehmen einschließlich sogenannter akademischer Spin-offs (Ausgründungen aus Hochschulen oder ähnlichen Forschungsinstituten) ist, ist bekannt. IP wird insbesondere für das Einwerben von Mitteln und den finanziellen Erfolg von Start-ups relevant, vgl. den Überblick von Zhangabylov et al. 2022 oder Häussler et al. 2012. Drei aktuelle Entwicklungen haben dies unterstrichen.

Aktuelle Studie von EPA und Wissenschaftlern

Start-ups mit eingetragenen IP-Rechten haben eine mehr als doppelt so hohe Wahrscheinlichkeit im Vergleich zu anderen Start-ups, eine Seed-Finanzierung zu erhalten, und eine bis zu 6,1 Mal höhere Chance, eine Frühphasen-Finanzierung zu erhalten. Die Chancen auf einen erfolgreichen Exit verdoppeln sich bei der Eintragung von IP-Rechten, und verdreifachen sich, wenn sowohl Patente als auch Marken angemeldet werden. Dies sind einige der Ergebnisse der vom Europäischen Patentamt (EPA) im Jahr 2023 veröffentlichten Studie, die mit Unterstützung der Vrije Universiteit Amsterdam, der Technischen Universität München, des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum und des Eidgenössischen Instituts für den gewerblichen Rechtsschutz durchgeführt wurde. Dies bestätigt ähnliche frühere empirische Studien und zeichnet somit ein einheitliches Bild der Rolle von geistigem Eigentum für Start-ups.

Wenig überraschend haben die oben erwähnten Studien auch erkannt, dass die Bedeutung von IP zwischen den verschiedenen Gründungskonstellationen variiert, insbesondere je nach Wirtschaftszweig. Wie auch die Erkenntnisse des EPA bestätigen, sind Schutzrechte und insbesondere Patente für technologieorientierte Gründungen, z.B. in den Bereichen Biotechnologie, Pharma/Life Sciences und Ingenieurwesen, besonders relevant.

Bundesagentur für Sprunginnovationen: IP-Transfers bei Hochschulausgründungen hat Priorität

In diesen Bereichen ist die wissenschaftliche Forschung ein wichtiger Motor für Innovation. Daher legt die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) einen Schwerpunkt auf Ausgründungen, die Innovationen aus der akademischen Forschung kommerzialisieren. Im November 2023 veröffentlichte die SPRIND ihr neuestes „Policy Paper IP-Transfer" mit einer Reihe von politischen Empfehlungen, um die Bedeutung von Innovationsökosystemen und die Notwendigkeit für deutsche akademische Einrichtungen hervorzuheben, Ausgründungen durch einen angemessenen IP-Transfer zu ermöglichen.

Eine universitäre Ausgründung ist auf die Übertragung von IP angewiesen, da ein solches Unternehmen häufig geistiges Eigentum vermarktet, dessen Rechte ursprünglich bei der Universität lagen (grundsätzlich werden der Universität als Arbeitgeberin von Erfindern/Schöpfern nach deutscher Gesetzeslage die Rechte an dem von ihren Mitarbeitern geschaffenen IP übertragen). Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten für eine Ausgründung, Zugang zu diesem geistigen Eigentum zu erhalten: 

  1. Die Rechte werden dem Spin-off gegen Zahlung (pauschal oder zu individuellen Bedingungen) übertragen. 
  2. Die Rechte werden (mit oder ohne Exklusivität) an das Spin-Off lizenziert – auch hier mit einer Reihe von möglichen Zahlungs- und Kaufoptionen. 
  3. IP-gegen-Anteile: Die Universität erhält (virtuelle oder tatsächliche) Anteile an dem Unternehmen als Gegenleistung für die Abtretung/Lizenzierung.

Die ersten beiden Optionen bringen für Start-ups insbesondere wegen des mit ihnen verbundenen Liquiditätsabflusses häufig erhebliche Probleme mit sich. Dennoch haben sich viele Hochschulen bisher häufig für die Lizenzierung ihres geistigen Eigentums entschieden und damit die bestehenden Hürden für Start-ups zu deren Nachteil in Kauf genommen.

Einige bedeutende deutsche Hochschulen haben in letzter Zeit die letztgenannte Option gewählt, da diese das Problem des Liquiditätsabflusses vermeidet und gleichzeitig den Universitäten eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg im Falle eines Exits sichert - nach der aktuellen Praxis erhalten die Hochschulen Unternehmensbeteiligungen im Bereich von ca. 2% - 10%, je nach (relativem) Wert des jeweiligen Patents. Allerdings ist auch dieser Ansatz mit einigen Schwierigkeiten verbunden. SPRIND hat hierzu einige Bedenken auf Seiten der Investoren identifiziert: Für Investoren kommen in der Regel nur virtuelle Anteile in Frage, da die Hochschulen bei der Verwaltung echter Beteiligungen nur wenig Erfahrung und meist auch keine Kapazitäten für eine professionelle Verwaltung haben. Zu bedenken ist demnach auch, dass die Universitäten zwar zunächst das geistige Eigentum zur Verfügung stellen, später aber kaum oder gar nicht zum weiteren Erfolg der Start-ups beitragen. Aus rechtlicher Sicht ist zudem der bei dieser Option vorgesehene Prozess des IP-Transfers zu beleuchten. Neben der Vertragsgestaltung ist die Bewertung des geistigen Eigentums ein besonders komplexer Aspekt. Dies gilt insbesondere für IP im Bereich Pharma/Life Sciences, das erst nach einem langwierigen Zulassungsverfahren auf den Markt gebracht werden kann. Aus zeitlicher Perspektive kann auch ein langwieriger IP-Transfer-Prozess Investoren abschrecken.

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen und teilweise intransparenten Ansätze der deutschen Hochschulen in dieser Hinsicht und inspiriert von mehreren erfolgreichen Beispielen aus den USA, Großbritannien und der Schweiz, schlägt das SPRIND „Policy Paper IP-Transfer“ eine Reihe von Maßnahmen vor, die deutschen Universitäten helfen sollen, mehr Spin-offs zu inzentiveren. Darüber hinaus hat das laufende SPRIND-Projekt „IP-Transfer 3.0" inzwischen eine Reihe von Ergebnissen und Instrumenten geliefert, die den IP-Transfer von Universitäten zu Spin-offs erleichtern. Das Ergebnis ist u.a. ein sog. Werkzeugkasten, der folgende Punkte enthält: 

  • Einen Fragenkatalog zur Bestimmung der IP-Situation (sog. IP-Wahl-O-Meter); 
  • eine standardisierte Herangehensweise für die Bestimmung des IP-Marktwerts (sog. IP-Scorecard); 
  • einen Vorschlag für ein standardisiertes IP-Transferverfahren, das höchstens drei Monate in Anspruch nehmen soll; 
  • Vertragsvorlagen im Zusammenhang mit IP-Transfers; und 
  • die Auswertung aktueller Studien und Datenbanken zur internationalen Praxis im Umgang mit IP-basierten Spin-offs aus wissenschaftlichen Institutionen und der Vergleich mit der deutschen Lage.

Diese Vorschläge befassen sich speziell mit den oben genannten Problemen im Zusammenhang mit den langwierigen IP-Transfer-Prozessen und mit komplexen Bewertungsfragen, welche die SPRIND identifiziert hat, und könnten somit eine wichtige Verbesserung der derzeitigen Situation darstellen.

Unabhängige Studie der britischen Regierung über Universitäts-Spin-offs veröffentlicht

In dieser Woche hat die britische Regierung den Bericht „Independent Review of University Spin-out Companies" veröffentlicht, in dem verschiedene Erfolgsfaktoren für Spin-offs/Spin-outs bewertet werden, darunter das Ökosystem, IP und Finanzierungsaspekte. Während die Zahl der Spin-offs und die Höhe der entsprechenden Investitionen in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, enthält der Bericht mehrere politische Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen und des Erfolgs von Spin-offs im Vereinigten Königreich. Die Studie bestätigt, dass die Bedeutung des geistigen Eigentums je nach Branche verschieden ist, und unterstreicht gleichzeitig die Bedeutung der Finanzierung.

Der Bericht aus dem Vereinigten Königreich stimmt in mehreren Aspekten mit dem deutschen Strategiepapier überein, insbesondere in Bezug auf die Bedeutung von Technologietransferkompetenz und bestimmte Standards, die Notwendigkeit eines zügigen und professionellen IP-Transfer-Prozesses und die Besonderheiten des IP-gegen-Anteile-Ansatzes.

Fazit: IP relevant für Gründer und Investoren

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die jüngsten Veröffentlichungen die zentrale Rolle eines angemessenen Schutzes von geistigem Eigentum für erfolgreiche Unternehmensgründungen bestätigen. Dies gilt insbesondere für akademische Spin-offs, welche die Kommerzialisierung von akademischen Erfindungen ermöglichen. Dazu gehört einerseits die Herausforderung, die richtige IP-Strategie für die Geschäftsstrategie und den Wirtschaftszweig/die Technologie des Spin-offs zu finden. Andererseits bleibt das Thema des IP-Transfers insbesondere für Spin-offs aus deutschen Universitäten heikel. Während die akademischen Ökosysteme und die SPRIND richtige Entwicklungen vorantreiben, um eine unternehmerische Kommerzialisierung von Innovationen zu fördern, erfordert das Thema des IP-Transfers weitere Aufmerksamkeit und sollte auch ausländische Entwicklungen im Blick behalten. Sowohl Gründer als auch Investoren müssen das geistige Eigentum ihres Start-ups mit der Geschäftsstrategie in Einklang bringen und bei der Due Diligence - insbesondere unter rechtlichen Gesichtspunkten - entsprechend berücksichtigen.

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