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24. Juni 2022

Start-up-Strategie der Bundesregierung – BMWK legt ersten Entwurf vor

  • Briefing

Mit einer ersten umfassenden Ausarbeitung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 3. Juni 2022, die schon im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien angelegte Entwicklung einer deutschen Start-up-Strategie in die finale Phase gebracht. Der Entwurf betrifft neben den Grundsatzthemen der Finanzierung junger Unternehmen und der Incentivierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch spezifische Aspekte – wie die Unterstützung gemeinwohlorientierter Start-ups. Der Entwurf der Start-up-Strategie ist in Zeiten eines sich eintrübenden Marktumfeldes im Bereich Venture Capital ein wichtiges Zeichen für den Start-up-Standort Deutschland. Besonders seit Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine und der eingeleiteten Zinswende, agieren Investierende sehr zurückhaltend.

Das Papier des BMWK umfasst zehn Punkte, innerhalb derer im Rahmen der neu vorgelegten Strategie Verbesserungen erzielt werden sollen. Dabei ist insbesondere zu begrüßen, dass mit den Fragen der Finanzierung und der Talentgewinnung zwei elementare Bausteine für den Erfolg von Start-ups im Fokus der neuen Strategie stehen. So ist für die Verbesserung der Wagniskapitalverfügbarkeit eine Unterstützung mit dem Zukunftsfonds und seinen einzelnen Modulen in Höhe von 10 Milliarden Euro bis 2030 vorgesehen. Durch das Engagement der öffentlichen Hand sollen ergänzend auch private Investierende motiviert werden, weiteres Kapital in die deutsche Start-up-Ökonomie zu investieren. Positiv zu bewerten ist auch der geplante Aufbau eines Kapitalbestandes bei der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge, der von einer Mindestinvestitionsquote in Venture Capital-Fonds flankiert wird. In anderen Ländern – wie den USA – sind Investitionen aus dem Rentenstock bereits ein etablierter und erprobter Standard, sodass ein Nachziehen Deutschlands dringend nötig ist. Dadurch könnten insbesondere großvolumige, spätphasige Finanzierungsrunden unter Beteiligung hiesiger Investierender unterstützt werden, die bislang vorwiegend von ausländischen Kapitalgeberinnen und Kapitalgebern gestemmt wurden – in diesem Zusammenhang wird immer wieder vor einer „Abwanderung“ von Start-ups ins Ausland gewarnt. Auch steuerliche Ansätze und eine Modernisierung der Börsenzulassungsvorschriften sind vorgesehen. Hat das Ministerium mit der Änderung der Bedingungen des INVEST-Programms jüngst noch für Unmut in der Venture Capital-Branche gesorgt, ist nunmehr eine erneute Überarbeitung der zugrundeliegenden Richtlinie und eine Verlängerung des Programms vorgesehen. Auch dies erscheint vor dem Hintergrund entsprechender Reformbemühungen zur Wagniskapitalinvestitionsförderung in anderen Ländern geboten – ein Beispiel ist hierfür das Vereinigte Königreich mit den dortigen (Seed) Enterprise Investment Schemes.

Um dringend benötigte Talente anzuziehen, soll die von der vorherigen Bundesregierung bereits reformierte Mitarbeiterbeteiligung nochmals angegangen werden. Damit kommt das BMWK einer Vielzahl darauf gerichteter Forderungen aus der Branche nach. Unter anderem soll die Besteuerung zielgerichteter an tatsächlichen Einkommenszuflüssen ansetzen. Zudem setzt der Entwurf auf das verstärkte Anwerben von Talenten aus dem Ausland; dies nicht zuletzt durch die angestrebte Konkretisierung des rechtlichen Rahmens von Remote-Arbeit aus anderen Ländern.

Auch die weiteren Fokusthemen, und zwar die Entfachung des Gründungsgeistes durch einfache und digitale Gründungen, die Stärkung der Diversität, die Erleichterung von Ausgründungen aus der Wissenschaft, die schon genannte Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-ups, die Mobilisierung von Start-up-Kompetenzen zur Erlangung öffentlicher Aufträge, die Erleichterung des Zugangs von Start-ups zu Daten sowie zu gestärkten Reallaboren und die verbesserte Vernetzung der relevanten Akteure im Start-up-Ökosystem, zeugen von einem echten Reformwillen, bei dem auch das Feedback aus der Branche umfassend berücksichtigt wurde.

Insgesamt wird die Strategie in der Branche positiv aufgenommen und ist auch aus rechtlicher Sicht zu begrüßen. Im nächsten Schritt muss der Entwurf zwischen den Ressorts der beteiligten Ministerien abgestimmt werden. Abzuwarten bleibt, inwieweit die anstehende Ressortabstimmung noch „Schleifspuren“ des Entwurfs mit sich bringt. Aus dem Bundesministerium der Finanzen wurden jüngst bereits europarechtliche Bedenken mit Blick auf die genannte verpflichtende Mindestinvestitionsquote aus dem Rentenstock angemeldet. Der Umfang der Maßnahmen zieht jedenfalls weitreichende Finanzierungsfragen nach sich, die ein gewisses Konfliktpotenzial für die amtierende Ampel-Koalition bergen. Die führenden Venture Capital-Spezialistinnen und Spezialisten von Taylor Wessing werden die künftige Entwicklung weiter aufmerksam begleiten und im Lichte der sich ändernden Rahmenbedingungen und sich dadurch ergebenden rechtlichen Implikationen, maßgeschneiderte Lösungen für Venture Capital-Investierende, Industrieunternehmen und Start-ups entwickeln.

Autoren: Niclas von Woedtke und Philipp Bergjans 

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