Das OLG Frankfurt a.M. folgt in einer aktuellen Entscheidung zur sog. Influencer-Werbung – beworben wurden kostenlos überlassene E-Books - den Grundsätzen, die der BGH zuletzt in mehreren Entscheidungen dargelegt hat (siehe dazu unser Update „Drei wichtige Urteile des BGH zu Influencer Marketing“
Dr. Thorsten Troge bespricht die Entscheidung in der GRUR-Prax 2022, 394.
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