Die Immobilienbranche wird zunächst wohl immer höheren Dokumentationspflichten unterworfen werden. Unternehmensbezogene Daten über die Aktivität und die Compliance von Unternehmen werden nicht nur bei der Aufnahme vom Mitteln aus dem Kapitalmarkt, sondern auch bei der Vermietung und dem Verkauf eine wachsende Rolle spielen. Diesbezüglich wird es auch immer wichtiger werden, die eigenen Rechte und Pflichten aus Vertraulichkeitsvereinbarungen und gesetzlichen Datenschutzregelungen zu beachten, so dass das Vorhalten und Teilen der Daten im jeweiligen Vermietungs- oder Vermarktungsprozess möglich bleibt.
Wir erwarten zudem neue Sanktionen im Fall von Verstößen gegen ESG-Kriterien. Bereits heute schafft die Taxonomie-VO in Artikel 22 die Grundlage für Vorschriften zur Sanktionierung von Verstößen gegen die in der Taxonomie-Verordnung festgelegten Ziele. Die Maßnahmen und Sanktionen müssen dabei wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Umsetzung obliegt hier den EU-Mitgliedsstaaten.
Aufgrund der Schwierigkeiten beim Einsammeln und Teilen von Daten zu den ESG-Kriterien finden erste Unternehmen neue Geschäftsfelder darin, Informationen über Unternehmen und ihre Wirtschaftstätigkeit zu sammeln. Dies erfolgt mit dem Ziel, ähnlich einer Bonitätsauskunft eine „ESG-Auskunft“ zu erteilen. Anbieter von nachhaltigen Finanzprodukten sollten sich ebenso hierauf einstellen wie die weiteren Akteure der Immobilienbranche