21. März 2018
16.03.2018
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018 für alle europäischen Unternehmen. Die DSGVO führt zu deutlich erhöhten Compliance-Anforderungen sowie einer erheblichen Erhöhung der Geldbußen auf bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes einer Unternehmensgruppe. So können selbst Compliance-Verstöße kleinerer und weniger wichtiger Niederlassungen eines Konzerns schwerwiegende Konsequenzen haben. Da die Vorbereitung auf die DSGVO eine Restrukturierung interner Prozesse erfordert, ist es höchst empfehlenswert, mit dieser zeitnah zu beginnen.
Unsere Experten bereiten Mandanten auf die Umsetzung der DSGVO vor und stehen bei der dauerhaften Einhaltung der ab Mai 2018 geltenden Verpflichtungen beratend und unterstützend zur Seite. Wir gestalten unsere Leistungen so, dass wir neben der unmittelbaren Beratung auch geeignete neue Technologien einsetzen, um unsere Mandanten bestmöglich zu begleiten.
Zahlreiche Informationen zur DSGVO, dem Taylor Wessing-Team und zu Datenschutz-Tools finden Sie auf unserer DSGVO-Website.
von mehreren Autoren
von Dr. Jakob Horn, LL.M. (Harvard) und Alexander Schmalenberger, LL.B.
von Dr. Christian Frank, Licencié en droit (Paris II / Panthéon-Assas) und Dr. Julia Freifrau von Imhoff