21. März 2024
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 12. März 2024 (1 K 55/22.KO) entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz die für die Jahre 2017 und 2018 an den Flughafen Frankfurt-Hahn gewährten staatlichen Beihilfen in Höhe von etwa zehn Millionen Euro vorerst nicht zurückfordern darf. Das Gericht hebt damit einen vorherigen Rücknahme- und Rückforderungsbescheid auf.
Die staatlichen Beihilfen, die ursprünglich von der EU-Kommission genehmigt worden waren, wurden im Mai 2021 vom Gericht der Europäischen Union (EuG) für nichtig erklärt. Diese Entscheidung veranlasste das Land Rheinland-Pfalz dazu, die Rückzahlung der Beihilfen zu fordern. Dagegen erhob die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, vertreten durch Taylor Wessing, Klage. Im September 2023 hob der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Urteil des EuG auf und verwies den Fall zur weiteren Überprüfung zurück an das erstinstanzliche EuG.
Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 12. März 2024 dürfen nun weder die Zuwendungsbescheide zurückgenommen, noch die Rückzahlung der Beihilfen verlangt werden. Die Aufhebung des ursprünglichen Urteils durch den Europäischen Gerichtshof lässt den Genehmigungsbeschluss der EU-Kommission wiederaufleben, was bedeutet, dass die Gewährung und Auszahlung der Beihilfen rückwirkend als rechtmäßig betrachtet wird.
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Die internationale Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing belegt in der aktuellen Ausgabe des Rankings The Legal 500 Deutschland 2024 in dreizehn Rechtsgebieten eine Top-Tier-Platzierung.
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