20. Dezember 2019
Taylor Wessing hat in diesem Jahr vierzehn Anwältinnen und Anwälte, darunter sechs Frauen, aus den eigenen Reihen zu Salary Partner ernannt. Damit kommt die Kanzlei einer ihrer wichtigsten Aufgaben im Personalbereich nach: Die Entwicklung und Förderung junger Kolleginnen und Kollegen. Für die Rechtsberater verbindet sich damit eine entscheidende Weichenstellung für ihren weiteren Werdegang: Entweder schlagen sie den Weg als Salary Partner Unternehmer ein und sind an der Weiterentwicklung der Sozietät mitbeteiligt oder sie verfolgen als Salary Partner Experte eine Karriere in ihrem Fachgebiet.
Die Ernennung zum Salary Partner ist in der Sozietät ab dem 6. Berufsjahr möglich. Über eine Ernennung zum Salary Partner entscheiden Vorgesetzte und Führungskräfte in einem internen Evaluierungsverfahren im Frühjahr und Herbst jeden Jahres. Im Anschluss bietet sich die Option einer dauerhaften Anstellung als Salary Partner oder eine intensive Förderung auf dem Weg in die Equity Partnerschaft.
Dr. Franziska Dautert (Berlin, Commercial Real Estate), Dr. Christian Gahr (Hamburg, M&A), André Guskow (Hamburg, Projects, Energy & Infrastructure), Dr. Jonathan Alexander Kropp (München, Technology, Media & Telecoms), Miriam Mundhenk (Hamburg, Technology, Media & Telecoms), Katharina Reuer (Hamburg, Trademarks, Advertising & Design), Dr. Christian Tenkhoff (München, Trademarks, Advertising & Designs), Dr. Vanessa Christin Vollmar (Düsseldorf, Environmental Planning & Regulatory)
Dr. Michael Beyer (Frankfurt, Banking & Finance), Cristina Böckle (Düsseldorf, M&A), Dr. Johannes Alexander Höft (Hamburg, Employment, Pensions & Mobility), Christopher Peine (Frankfurt, M&A), Dr. Johanna Spiegel (Hamburg, Technology, Media & Telecoms), Hannes Tutt (Hamburg, Commercial Real Estate)
von mehreren Autoren
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