Welche Bedeutung hat die Pandemie für künftige Investitionen und Projekte?
Mit der Coronakrise hat sich das Gesundheitswesen stärker denn je in ein Politikum verwandelt. Investitionen und Transaktionen finden zukünftig auf Grundlage veränderter Marktlogiken statt. Diese Neuerungen, wie auch das Krankenhauszukunftsgesetz, möchten wir mit unseren sachkundigen Gästen diskutieren:
- Prof. Dr. Stefan Heinemann, Professor für Wirtschaftsethik mit Schwerpunkt Digitalisierung im Gesundheitswesen
- Oliver Rong, Senior Partner, Roland Berger
- Dr. Michael Brüggemann, Partner, Taylor Wessing
- Karolina Lange-Kulmann, Salary Partnerin, Taylor Wessing
- Dr. Oliver Klöck, Partner, Taylor Wessing
Die Impulsdiskussion ist Teil unserer „Next Normal Legal“ Initiative, zu der wir unser aktuelles Whitepaper „Next Normal Legal – Thesen zum neuen Normalzustand nach Corona“ vorgestellt haben. Weitere Information zu unserer „Next Normal Legal“ Initiative finden Sie hier.
Fünf Take Aways aus unserer Next Normal Legal Impulse #1 – Das Gesundheitswesen und der öffentliche Sektor:
- Corona bringt nicht nur neue Herausforderungen für das Gesundheitssystem, sondern verschärft darüber hinaus vorher vorhandene Entwicklungen wie den Fachkräftemangel und die Behandlung von durchschnittlich immer älter werdenden Patienten.
- Wie in vielen anderen Sektoren profitieren auch im Gesundheitswesen digitale Lösungen von den Einschränkungen persönlicher Kontakte. Viele bis vor kurzem bestehende Bedenken gegenüber Videosprechstunden und digitalen Gesundheitsanwendungen waren im Angesicht der Pandemie auf einmal nicht mehr zeitgemäß.
- Datenschutzbestimmungen werden häufig als Hemmnis für eine weitergehende und schnellere Digitalisierung empfunden. Statt einer starken pauschalen Regulierung könnte mehr Mitbestimmung von Patienten über die eigenen Gesundheitsdaten ein Lösungsansatz sein, um Daten besser nutzbar zu machen.
- Nicht erst seit Corona gibt es Debatten zur Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft. Aus ökonomischer Sicht spricht vieles für größere Einheiten. Allerdings zeigt die Pandemie auch, dass eine zu weitgehende Schließung von Standorten in Krisenzeiten problematisch ist. Ein großer Fortschritt für das Gesundheitswesen wäre eine Versorgungsplanung, in der die ambulante und die stationäre Versorgung besser als bisher aufeinander abgestimmt sind. Auch die komplett unterschiedlichen Vergütungssysteme im ambulanten und im stationären Sektor stehen einer patientenorientierten Versorgung im Wege und verhindern die medizinisch wünschenswerte Kooperation von Leistungserbringern über die Sektorengrenzen hinweg.
- Auf den ersten Blick erscheint der Vorschlag einleuchtend, dass Krankenhäuser nicht in privater Trägerschaft betrieben und keine Gewinne erwirtschaften sollten. Allerdings hat sich die seit vielen Jahrzehnten bestehende Trägervielfalt sehr bewährt und es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass private Krankenhausträger eine schlechtere Versorgungsqualität bieten als öffentliche oder freigemeinnützige Betreiber. Zudem äußert auch niemand Bedenken gegen private und gewinnorientierte Leistungserbringer im ambulanten Sektor sowie in der Pharma- und der Medizintechnik-Industrie. Schließlich bieten zu erwartende Gewinne einen großen Anreiz für Innovationen und eine patientenzentrierte Behandlung. Wichtig ist nur, dass die Regulierung funktioniert und an einer bestmöglichen Versorgungsqualität und dem Patientenwohl orientiert sind – unabhängig vom Träger der medizinischen Einrichtung.
Weitere Termine der virtuellen Diskussionsreihe Next Normal Legal Impulse
Impulse #2 -Schöne neue Arbeitswelt?
Zwischen Digitalisierung und Gesundheitsschutz: Neue Herausforderungen der Pandemie für Arbeitgeber
Zur Aufzeichnung
Impulse #3 am 10. März 2021 - Rück- und Ausblick
Was können wir im Hinblick auf künftige Krisen lernen?
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