29. Juli 2020
Einschneidende Ereignisse sind oftmals Auslöser von Transformationsprozessen – eine neue Art erzwungener Disruption.
Praktisch jeder hat in den letzten Monaten stärker online eingekauft als zuvor. Der Onlinevertrieb profitiert – der stationäre Vertrieb leidet, obwohl beide ihre Vorteile für den Kunden haben. Die Verbindung beider Welten bietet sich an. Webshops müssen allerdings ein Geflecht von rechtlichen Vorgaben beachten; effektive shops mit angeschlossener Logistik sind teuer und nicht eben von heute auf morgen geschaffen. Den Ladengeschäften hingegen fehlen die Kunden, sie haben aber Lager und könnten schnell und nah beraten, liefern, zurücknehmen und after sales services besorgen. Als Kombination zwischen beidem bieten sich vielleicht Plattformen an. Rechtsfragen dazu betreffen: E-Commerce Vorgaben, Datenschutz, Geo-Blocking, P2B - Plattformvorgaben, kartellrechtlich relevante Beschränkungen des Onlinevertriebs und andere Wettbewerbsbeschränkungen sowie allgemeine Fragen des Vertriebsrechts (Handelsvertreter, Händler, Franchise, etc.).
Die Pandemie hat natürlich Auswirkungen auf den Onlinevertrieb und zu Beginn zeigten sich deutliche Einbrüche. Neben negativen Auswirkungen vor allem zu Beginn der Krise, zeigen sich aber gleichwohl positive Effekte. Auch stationäre Einzelhandels-Ketten legten z.B. in den Onlineumsätzen zu – konnten aber wohl die stationären Einbußen nicht kompensieren; Gewinner waren wohl die Internet Pure Player. Es ist überall eine Schließung von Einzelhandelsgeschäften zu verzeichnen (auch bei großen Ketten mit Onlineangeboten).
Die Zukunft liegt dennoch wohl in der Verbindung zwischen Online- und Offlinevertrieb, denn das während der Corona Krise geänderte Konsumentenverhalten wird sich fortsetzen.
Aktuell hat eine Bitcom-Studie ergeben, dass es eine Regionalisierung im Onlinehandel gibt. Zudem folgt aus der Corona Situation ein noch stärkerer Wunsch zur bargeldlosen bzw. sogar kontaktlosen Bezahlung. Nahe liegt auch eine gezielte Smartphone Nutzung im Ladengeschäft (wie in Gaststätten nun üblich). Es gibt also genug Treiber für die Symbiose.
Die Rechtsfragen dazu betreffen: Vorgaben an E-Commerce, Datenschutz, Geo-Blocking (die Verordnung aus 2018), P2B (die neuen Plattformvorgaben seit 12.07.2020), zulässige Beschränkungen des Onlinevertriebs sowie allgemeine Fragen des Vertriebsrechts (Handelsvertreter, Händler, Franchise, etc.).
Zudem sind natürlich Fragen der Kombination von online- und offline Vertrieb interessant. Zudem geht es um die Beibehaltung der Kanalexzellenz.
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