Am 27. November 2024 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die von der Stadt Tübingen erhobene Verpackungssteuer, nachdem eine McDonald's-Franchisenehmerin gegen die erhobene Satzung geklagt hatte. Ursprünglich sollte die Steuer dazu dienen, Abfälle zu reduzieren und die Nachhaltigkeit zu fördern.
Nun hat sich Bayern als erstes Bundesland dazu entschieden, den Kommunen die Erhebung von Verpackungssteuern auf Einwegbecher, Verpackungen und Besteck, die Unternehmen an Endkunden abgeben, zu untersagen. Die Verpackungssteuer würde
- erhebliche wirtschaftliche und administrative Zusatzlasten nach sich ziehen,
- den gewünschten Umwelteffekt nicht sicherstellen und
- zu neuem bürokratischem Aufwand führen, der insbesondere kleine und mittlere Unternehmen weiter überlasten und überfordern würde.
Auswirkungen auf bundesweit agierende Franchisesysteme, Unternehmen und deren Lieferketten
Bundesweit agierende Franchisesysteme und Unternehmen, die derzeit Einwegbecher, Verpackungen sowie Besteck an verschiedenen Standorten in verschiedenen Bundesländern an Endkunden abgeben, sollten die neue Gesetzeslage in Ruhe angehen und insbesondere keine Entscheidungen „über das Knie brechen“.
Bevor Unternehmen nun von dem Vertrieb sämtlicher Einwegbecher, Verpackungen sowie Besteck Abstand nehmen, um den verschiedenen kommunalen Regelungen zu entgehen, haben Unternehmen zur Vermeidung von Vertragsverletzungen insbesondere,
- die Verträge mit ihren Lieferanten auf Abnahmeverpflichtungen und Laufzeit zu prüfen und
- das Gespräch mit den Lieferanten zu suchen.
Betroffen sind zudem auch Hersteller und Lieferanten von Einwegbechern, Verpackungen und Besteck, denen ihrerseits ein Geschäftseinbruch aufgrund fehlender Nachfrage drohen könnte oder die ihrerseits nun entscheiden, ihr Geschäftsmodell umzustellen. Auch hierbei gilt es spiegelbildlich zu den Abnehmern, Vertragsverletzungen zu vermeiden und insbesondere
- die bestehenden Verträge auf Lieferverpflichtungen und Laufzeit zu prüfen und
- das Gespräch mit den Abnehmern zu suchen.
Unternehmen müssen sich an die kommunalen Regelungen anpassen
Die Entscheidung des Bundeslandes Bayern bestätigt die zentralen Herausforderungen, vor denen Unternehmen aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts stehen. Die von uns zuletzt genannte Fragmentierung der Gesetzgebung wird durch die Entscheidung des Bundeslandes Bayern nicht verhindert, sondern vorangetrieben.
Für Franchisegeber mit Franchisenehmern in verschiedenen Bundesländern bedeutet dies insbesondere, dass sie sich über die jeweilige kommunale Gesetzgebung ihrer Standorte informieren müssen und ihre Franchisenehmer an Standorten, in denen die Verpackungssteuer gilt, gesondert hierüber aufzuklären haben – was eine standortbezogene Analyse der kommunalen Regelungen voraussetzt, um einen Überblick über die jeweiligen kommunalen Regelungen zu erhalten.
Zudem müssen insbesondere Franchisesysteme, die von einem einheitlichen Außenauftritt geprägt sind und auch so von den Endkunden wahrgenommen werden,
- interne Lösungen finden, um mögliche Imageschäden zu verhindern;
- die Produktverpackung und -ausgabe sowie ihre Logistik überdenken sowie
- hinreichende (Preis-)Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Franchisesysteme sicherstellen.
Blick in die Zukunft
Das Bundesland Bayern spricht der Verpackungssteuer ihre positiven Aspekte, wie die Beschleunigung der Umstellung auf Mehrweg und die von den Verbrauchern gewünschte Nachhaltigkeit in der Marktführung ab und ebnet damit anderen Bundesländern den Weg, ihnen gleichzuziehen.
Das Ergebnis lässt sich schon jetzt prognostizieren: einige Bundesländer werden Bayern folgen, andere dem Bundesverfassungsgericht. Die Unsicherheit für die Unternehmen ist somit vorerst weiterhin auf dem Tisch, solange keine bundesweit einheitlich geltende Regelung über die Verpackungssteuer getroffen wird.
Soweit die Verpackungssteuer in den jeweiligen Kommunen gilt, müssen Unternehmen diese bezahlen und können diese an die Verbraucher weitergeben. Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, sind nun noch stärker darangehalten, eine Marktanalyse durchzuführen, nachhaltige Verpackungsalternativen zu erkunden und flexible Preisstrategien einzuführen, um mögliche Kostensteigerungen auszugleichen.
Eine strategische rechtliche Beratung ist unerlässlich, um die Risiken der Einhaltung der Vorschriften zu bewältigen und keine ungewollten Entscheidungen zu treffen.