20. April 2020
Die COVID-19-Pandemie stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Um die Wirtschaft bei der Bewältigung dieser Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung auf Basis des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen der Europäischen Kommission Maßnahmenpakete verabschiedet, die die Liquidität der Unternehmen sichern sollen.
Diese reichen von Garantien über Soforthilfen und Darlehen mit KfW-Förderung bis hin zu Eigenkapitalbeteiligungen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet in diesem Zusammenhang seit dem 23. März 2020 den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit und das Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ an. Neu ist der KfW-Schnellkredit, der seit dem 15. April 2020 beantragt werden kann.
In einem FAQ Dokument beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau: Coronavirus SARS-COV 2: FAQ – Staatliche Liquiditätshilfen – KfW-Förderung
Wir haben für Sie umfassende Informationen und Handlungsempfehlungen zu zahlreichen rechtlichen Implikationen im Kontext der Coronavirus-Pandemie zusammengestellt: Coronavirus - Antworten zu rechtlichen Implikationen
Überblick über beschlossene Maßnahmenpakete und Handlungsempfehlungen für Unternehmen
von mehreren Autoren
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