Der Fachkräftemangel hält weiter an und Unternehmen sind zunehmend auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Dies erfordert für Arbeitgeber aber auch, aufenthaltsrechtliche Compliance-Anforderungen zu kennen und einzuhalten.
In unserer „HR Coffee Break“ beleuchten wir die Prüf- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers sowie spezielle Regelungen zur Beschäftigung von Studenten mit Aufenthaltstitel. Zudem gehen wir auf die neuen Hinweispflichten bei der Anwerbung aus dem Ausland ein, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Erfahren Sie, welche Konsequenzen bei non-konformer Beschäftigung drohen und wie Sie rechtliche Fallstricke vermeiden können.
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