9. Dezember 2021

Jetzt erst Recht | Der Podcast rund um Nachhaltigkeit

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Ausblick aus Sicht einer NGO

  • 48:05 min.
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Autor

Sebastian Rünz, LL.M. (Toronto)

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen (ab 3000 Mitarbeitern im Inland) ab dem Jahr 2023 menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich und in ihren Lieferketten einzuhalten. Tun sie das nicht, können Bußgelder gegen sie verhängt werden.

Welche Herausforderungen stecken hinter der Umsetzung des neuen Gesetzes? Und inwiefern hilft es, die Nachhaltigkeitsziele in punkto Ökologie und Menschenrechte zu erreichen? Darüber sprechen Lia Polotzek, Leiterin des Referats für Wirtschaft und Finanzen beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), und Sebastian Rünz, Anwalt bei Taylor Wessing und zertifizierter CSR-Manager, in der ersten Folge des Podcasts „Jetzt erst Recht“. 

Guest Speaker

Lia Polotzek

Lia Polotzek leitet das Referat für Wirtschaft und Finanzen beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Im Rahmen dieser Arbeit beschäftigt sie sich schwerpunktmäßig mit den negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen unseres Wirtschaftens sowie der sozial-ökologischen Transformation des Wirtschaftssystems. Sie hat zuvor als Referentin für Unternehmensverantwortung bei Oxfam Deutschland gearbeitet und schreibt als Redakteurin für das philosophische Wirtschaftsmagazin agora42. Sie studierte Politikwissenschaft, Philosophie und Wirtschaftswissenschaften in Hamburg, Lyon und Münster.

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Taylor Wessing CSR-Experte Sebastian Rünz

Sebastian Rünz ist Anwalt für die Beratung in den Bereichen Produktion, Einkauf, Verkauf, Vertrieb (e-Commerce, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisesysteme) sowie Spezialist für das Thema Compliance bei Taylor Wessing. Als ausgebildeter CSR-Manager (IHK) berät Sebastian Unternehmen zu rechtlichen Komponenten rund um Corporate Social Responsibility (CSR), beispielsweise bei der konkreten Implementierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie der rechtlichen Eingliederung von Nachhaltigkeitsaspekten in Compliance Management Systeme. 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen (ab 3000 Mitarbeitern im Inland) ab dem Jahr 2023 menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich und in ihren Lieferketten einzuhalten. Tun sie das nicht, können Bußgelder gegen sie verhängt werden.

Welche Herausforderungen stecken hinter der Umsetzung des neuen Gesetzes? Und inwiefern hilft es, die Nachhaltigkeitsziele in punkto Ökologie und Menschenrechte zu erreichen? Darüber sprechen Lia Polotzek, Leiterin des Referats für Wirtschaft und Finanzen beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), und Sebastian Rünz, Anwalt bei Taylor Wessing und zertifizierter CSR-Manager, in der ersten Folge des Podcasts „Jetzt erst Recht“. 

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