Die europäische Kommission hat am 4. Juni 2021 in zwei verschiedenen Entscheidungen (Entscheidungen 2021/914 und 2021/915) Standardverträge für spezielle Verarbeitungssituationen veröffentlicht.
Eine Entscheidung befasst sich mit der sogenannten Auftragsverarbeitung, bei der ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet (nach Art. 28 DSGVO). Die andere Entscheidung betrifft den sogenannten Drittstaatstransfer, bei dem personenbezogene Daten in ein Land außerhalb der EU übermittelt werden.
Unser Standarddatenschutzklauseln-Generator erlaubt es Ihnen, anhand von Fragen das jeweils richtige Vertragsmuster mit den für Sie relevanten Klauseln zusammenzufügen. Nach Beantwortung einiger Fragen können Sie ein passendes Template im DOC-Format herunterladen.
Das von der europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Muster für einen Auftragsverarbeitung stellt eine mögliche vertragliche Gestaltung dar, die Anforderungen aus Art. 28 DSGVO zu erfüllen.
Wenn dieses Muster verwendet wird, kann dem Verwender von den Datenschutzbehörden nicht vorgeworfen werden, die Anforderungen aus Art. 28 DSGVO nicht zu erfüllen.
Drittstaatstransfer
Datenübermittlungen in sogenannte Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau sind nur zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, etwa durch den Abschluss von Standarddatenschutzklauseln im Sinne des Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Mit dem 4. Juni 2021 hat die Europäische Kommission die bisherigen Musterverträge (sog. Standardvertragsklauseln) durch eine neue Kommissionsentscheidung abgelöst. Ab dem 27. Juni 2021 sind die neuen Vertragsmuster zu verwenden (ab dem 27. September 2021 sind diese ausschließlich zu verwenden). Für bereits abgeschlossene Verträge unter Verwendung der alten Standardvertragsklauseln gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Dezember 2022, um diese durch die neuen Standarddatenschutzklauseln zu ersetzen.
Im Gegensatz zu den alten Standardvertragsklauseln sind die neuen Muster modular aufgebaut. Um Ihnen die Zusammenstellung des passenden Musters zu erleichtern, können Sie unseren Standarddatenschutzklauseln-Generator verwenden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Taylor Wessing SCC Generator ein kostenfreies und unverbindliches Angebot zu Informationszwecken ist. Seine Nutzung stellt keine Rechtsberatung dar und begründet keine Mandatsbeziehung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir Ihnen, den Rat einer unserer Experten einzuholen.
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