27. Januar 2026
Forschung und Innovation gelten als Schlüsselressourcen europäischer Wettbewerbsfähigkeit – und als wesentliche Standortfaktoren für forschungsintensive Branchen wie die Life Sciences. Die Europäische Union beantwortet diesen Befund zunehmend mit einem vielschichtigen Regelungs- und Maßnahmenkatalog: Neben horizontalen und sektoralen Rechtsrahmen treten datenrechtliche Infrastrukturen sowie operative Initiativen, die Verfahren beschleunigen und die Translation von Forschung in Versorgung und Markt erleichtern sollen.
Der Beitrag zeichnet diese Entwicklung entlang dreier eng miteinander verflochtener Ebenen nach, die sich gerade im Life-Sciences-Sektor nicht getrennt bewerten lassen, sondern erst im Zusammenspiel ihre Standortwirkung entfalten:
Übergreifend steht der Leitgedanke im Mittelpunkt, dass Regulierung nicht allein Schutzstandards sichern, sondern zugleich als „Enabler“ eines wettbewerbsfähigen Innovationsökosystems wirken soll – insbesondere durch beschleunigte Verfahren, eine bessere Abstimmung benachbarter Regime (etwa bei Arzneimittel/Medizinprodukte-Kombinationen) sowie eine praxistaugliche Ausgestaltung von Anreiz- und Schutzmechanismen.
Die nachfolgenden horizontalen Initiativen der EU bilden den übergreifenden Ordnungsrahmen der aktuellen Reformagenda, mit der Forschung, Innovation und industrielle Wettbewerbsfähigkeit systematisch gestärkt werden soll. Regulatorische Rahmenbedingungen, Dateninfrastrukturen und industriepolitische Instrumente sollen nicht länger isoliert betrachtet werden, sondern in einem integrierten Ansatz zusammenwirken müssen, um Europas Attraktivität als Forschungs- und Innovationsstandort zu sichern.
Politische Leitinitiativen, die programmatisch vorgeben, welche Ziele die nachfolgenden Rechtsakte absichern sollen, sind insbesondere die „Life-Sciences Strategie 2030“ und der „Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“:
Zur Schließung der Innovationslücke kündigt der Kompass u. a. einen European Innovation Act, den ERA Act und ein „28th Regime“ an, deren konkrete Ausgestaltung und Rechtswirkung noch offen sind.
Während die horizontalen Initiativen den institutionellen und rechtspolitischen Rahmen abstecken, greift die Europäische Kommission mit dem neuen Biotech Act, dem Pharma Package sowie den geplanten Änderungen der MDR und IVDR gezielt in jene Regulierungsbereiche ein, die für Forschung, klinische Entwicklung und Marktzugang in den Life Sciences maßgeblich sind. Gemeinsam ist diesen Reformen der Versuch, hohe Schutzstandards mit beschleunigten Verfahren, risikoproportionierter Regulierung und verbesserten Investitionsanreizen zu verbinden.
1. Pharma Package
Den Ausgangspunkt der sektoralen Reformagenda bildet die systemische Neuordnung des allgemeinen Arzneimittelrechts durch das neue Pharma Package. Der Rat und das Europäische Parlament haben sich am 11. Dezember 2025 vorläufig zum Pharma Package geeinigt. Dieses umfasst im Wesentlichen sowohl eine neue Verordnung als auch eine neue Richtlinie, durch die die bislang auf dem Gebiet des Arzneimittelrechts bestehenden Rechtsakte der EU zum Teil geändert und zum Teil ersetzt werden sollen. Damit handelt es sich um die größte Reform des Arzneimittelrechts seit über 20 Jahren. Die Reform verfolgt den Zweck, einen gerechten Zugang zu sicheren, wirksamen und erschwinglichen Arzneimitteln in der gesamten EU zu gewährleisten und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie zu stärken. Damit rückt sie jene Anreiz- und Schutzmechanismen in den Mittelpunkt, die für Investitionsentscheidungen, Standortwahl und Entwicklungsstrategien im gesamten Arzneimittelsektor zentral sind. Nach der erzielten Einigung sind die Kernelemente des Pharma Package die Folgenden:
Die formelle Billigung durch Rat und Parlament steht noch aus. Ist sie erfolgt, werden sowohl die neue Verordnung als auch die neue Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und damit – unter Berücksichtigung etwaiger Übergangsvorschriften – in Kraft treten. Auch wenn eine abschließende Bewertung der Neuerungen erst mit Vorliegen der endgültigen Verordnungs- und Richtlinientexte möglich sein wird, erscheint die Einigung zwischen Rat und Kommission deutlich innovationsfreundlicher und als der in 2023 vorgelegte Vorschlag des Pharma Packages der Europäischen Kommission.
2. Biotech Act I
Der Biotech Act knüpft an die Reform des Arzneimittelrechts an und adressiert gezielt den innovationsintensiven Kernbereich der biopharmazeutischen Forschung und Entwicklung. Mit dem am 16. Dezember 2025 vorgelegten Verordnungsentwurf setzt die Kommission ein klares Signal zur Stärkung des europäischen Biotechnologie- und Biomanufacturing-Standorts und zielt auf innovationsfreundliche, wissenschaftsbasierte und planbare regulatorische sowie finanzielle Rahmenbedingungen. Der Vorschlag ist Teil der Life-Sciences-Strategie 2030, befindet sich im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und dürfte frühestens Ende 2026 verabschiedet werden. Bereits politisch avisiert ist zudem ein weiterer Regelungskomplex („Biotech Act II“), der über den primär gesundheitsbezogenen Fokus des ersten Teils hinausgehen und zusätzliche Bereiche der Biotechnologie adressieren soll.
Inhaltlich erfasst der Biotech Act den gesamten Lebenszyklus gesundheitsbezogener Biotechnologie – von Forschung und Finanzierung über klinische Entwicklung bis zu Herstellung und Marktzugang. Vorgesehen sind beschleunigte und vereinfachte Genehmigungsverfahren, der Ausbau industrieller Produktionskapazitäten, die Reduzierung kritischer Lieferkettenabhängigkeiten sowie gezielte Finanzierungsinstrumente für späte Entwicklungsphasen und den industriellen Scale-up. Zentrale Elemente sind gesetzlich definierte Kategorien „strategischer“ und „hochwirksamer“ Biotech-Projekte mit prioritären Verfahren, administrativer Unterstützung und verbessertem Zugang zu Fördermitteln. Flankierend setzt der Entwurf Akzente bei Digitalisierung, KI-Einsatz, regulatorischen Unterstützungsstrukturen (Netzwerke, Anlaufstellen, Sandboxes) sowie punktuellen Anpassungen von Schutz- und Anreizmechanismen, insbesondere beim SPC. Der Ansatz ist ausdrücklich sektorübergreifend und bezieht neben Human- auch Tierarzneimittel ein.
Besonders weitreichend sind die geplanten Änderungen für klinische Prüfungen nach der CTR:
Die Genehmigungsdauer multinationaler Studien soll von 106 auf 75 Tage verkürzt werden. Für ATMP-Studien entfällt die Verlängerungsoption um 50 Tage. Auch bei wesentlichen Änderungen werden die Prüfzeiten deutlich reduziert. Der reporting Member State wird als federführender Taktgeber gestärkt, Einwände anderer Mitgliedstaaten enger gefasst und EU-harmonisierte Templates eingeführt. Ergänzend sollen dezentralisierte Studien erleichtert, als neue Kategorie „minimal-interventionelle klinische Prüfungen“ definiert werden, kombinierte Arzneimittel-/Medizinprodukte bzw. IVD-Studien vereinfacht, Digitalisierung und KI regulatorisch integriert und die datenschutzrechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung einheitlich geregelt werden. Insgesamt wird die CTR nicht neu konzipiert, aber gezielt beschleunigt, harmonisiert und risikoproportionierter ausgestaltet – mit klaren Standortimpulsen für multinationale und ATMP-Studien.
3. MDR / IVDR 2.0
Während Pharma Package und Biotech Act primär das Arzneimittel- und Biopharmarecht neu ordnen, erfasst die Reform der Verordnungen (EU) 2017/745 über Medizinprodukte („MDR“) und 2017/746 über In-vitro Diagnostika („IVDR“) den angrenzenden, zunehmend innovationsgetriebenen Bereich der Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika. Nach einer Targeted Evaluation (Dezember 2024 bis März 2025) und einem Call for Evidence (September bis Oktober 2025) legte die Europäische Kommission am 16. Dezember 2025 ihren Änderungsvorschlag zur MDR und IVDR; die derzeit laufende Konsultationsphase dauert bis 16. März 2026. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für Medizinprodukte und IVD zu straffen, zukunftssicher und kosteneffizienter zu gestalten, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Zertifizierungsverfahren vorhersehbarer zu machen, ohne das hohe Niveau von Gesundheits- und Patientenschutz zu senken. Zugleich soll die Harmonisierung vertieft werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im EU-Markt zu stärken.
Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt skizzieren:
Insgesamt ist der Vorschlag zur Änderung der MDR und IVDR als ein wichtiger Schritt zu einem industriefreundlichen und innovationsfördernden Regulierungsrahmen zu sehen, wenn auch konkrete Entlastungen erst mittelfristig wirksam werden. Bis zu einer Verabschiedung der Änderungsverordnung, die laut Europäischer Kommission in Q2/2027 zu erwarten sein soll, ist jedoch weiterhin mit Anpassungen des Verordnungsvorschlags im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen, sodass Inhalt und Reichweite der angekündigten Regelungen sicherlich noch Änderungen unterliegen werden.
Neben der Reform der sektoralen Regime wird die Standortattraktivität zunehmend durch einen weiteren Engpass geprägt: die Verfügbarkeit, Interoperabilität und rechtssichere Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten.
Mit dem European Health Data Space (EHDS) etabliert die EU hierfür einen unionsweit harmonisierten rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmen für den sicheren und standardisierten Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten, sowohl für die sekundäre Nutzung (u. a. Forschung und Innovation) als auch für den verbesserten Zugriff der Patientinnen und Patienten auf ihre eigenen Daten (primäre Nutzung). Ziel ist der Abbau rechtlicher Fragmentierung, begrenzter Interoperabilität und uneinheitlicher Zugangsvoraussetzungen.
Die EHDS-Verordnung ist am 26. März 2025 in Kraft getreten und wird schrittweise umgesetzt; die meisten Verpflichtungen gelten erst vier Jahre später. Der erste Meilenstein der Umsetzung ist März 2027 mit dem Erlass wesentlicher Durchführungsakte.
In Deutschland wird der EHDS flankiert durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vom 22. März 2024, welches die Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens als lernendes System regelt. Das GDNG sieht u. a. die Einrichtung einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle sowie einer dezentralen Gesundheitsdateninfrastruktur vor, um Zugangsbarrieren abzubauen.
Zudem wurde in Deutschland am 9. Oktober 2025 das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) eröffnet, welches am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt ist. Das FDZ Gesundheit ermöglicht die Nutzung pseudonymisierter Gesundheitsdaten, insbesondere gesetzlicher Krankenversichertendaten, für ausgewählte sekundäre Verwendungszwecke in der Forschung. Diese nationale Einrichtung ist Teil der Umsetzungsstrategie zur Verwirklichung der EHDS-Ziele und soll den Zugang zu Gesundheitsdaten auch technisch erleichtern.
Neben den legislatorischen Bestrebungen werden von der Europäischen Kommission, teils in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, auch eine Vielzahl von Projekten und Initiativen zur Förderung von Forschung und Innovation sowohl angestoßen als auch fortgeführt:
Die skizzierten Initiativen markieren einen bemerkenswerten Paradigmenwechsel in der europäischen Innovationspolitik. Erstmals wird Innovation nicht nur als Ergebnis guter Wissenschaft, sondern als eigenständiges Regulierungsziel verstanden, das systematisch in die Architektur des Binnenmarkts eingebettet wird. Die horizontalen Projekte – European Innovation Act, ERA Act und 28th Regime – zielen auf die strukturelle Entfragmentierung des Rechtsraums und die Schaffung unionsweit skalierbarer Rahmenbedingungen. Sie adressieren damit eine der zentralen Schwächen des europäischen Innovationssystems: die mangelnde Rechts- und Investitionskohärenz über nationale Grenzen hinweg.
Auf sektoraler Ebene greifen Biotech Act, Pharma Package sowie die Reform der MDR und IVDR gezielt in jene Abschnitte der Wertschöpfungskette ein, in denen sich regulatorische Steuerung und standortpolitische Wirkung in besonderer Weise überlagern: bei der Dauer und Vorhersehbarkeit von Genehmigungsverfahren, bei der Komplexität und Kohärenz der einschlägigen Regime, bei der Ausgestaltung von Schutz- und Anreizmechanismen sowie beim Zugang zu klinischen und realweltlichen Daten. Insbesondere die vorgesehenen Beschleunigungen im Recht der klinischen Prüfungen, die stärker risikoproportionierte Architektur des Medizinprodukterechts und die Neujustierung der Anreizsysteme im Arzneimittelrecht sind geeignet, die strukturellen Standortnachteile Europas zumindest teilweise zu korrigieren.
Flankiert wird diese regulatorische Neuordnung durch den Aufbau unionsweiter und nationaler Dateninfrastrukturen im Rahmen des European Health Data Space. Erstmals entsteht damit ein rechtlich harmonisierter Rahmen, der den großskaligen, grenzüberschreitenden Zugang zu Gesundheitsdaten nicht nur ermöglicht, sondern als integralen Bestandteil des Innovationssystems institutionell absichert. Diese Form „regulatorischer Infrastruktur“ wirkt nicht allein verfahrensbeschleunigend, sondern eröffnet qualitativ neue Entwicklungspfade – von der systematischen Nutzung von Real-World-Evidence über KI-gestützte Entwicklungsprozesse bis hin zu datengetriebenen Ansätzen personalisierter Medizin.
Ob Europa tatsächlich zum „weltweit attraktivsten Standort für Life Sciences“ werden kann, wird weniger von der Vielzahl der angekündigten Rechtsakte abhängen als von ihrer kohärenten, investitionsstabilen und international wettbewerbsfähigen Ausgestaltung. Entscheidend ist, ob es gelingt, Beschleunigung und Flexibilisierung der Verfahren mit einem verlässlichen Schutz geistigen Eigentums, praxistauglichen Anreizsystemen und einer Begrenzung zusätzlicher administrativer Lasten zu verbinden. Gerade im globalen Wettbewerb um „first launches“, klinische Studien und industrielle Wertschöpfung drohen inkonsistente Anreizstrukturen, überzogene Melde- und Transparenzpflichten oder faktische Verkürzungen effektiver Schutzfristen die Standortattraktivität zu unterminieren, statt sie zu stärken.
Gelingt hingegen eine widerspruchsfreie Verzahnung der Reformen – von der Arzneimittel- und Biotech-Regulierung über die Medizinprodukte bis hin zur Dateninfrastruktur –, könnte sich ein genuin europäisches Innovationsmodell herausbilden: getragen von hohem Schutzniveau und zugleich geprägt von regulatorischer Geschwindigkeit, Planungssicherheit und datenbasierter Entwicklung. In diesem Sinne markieren die aktuellen Weichenstellungen mehr als eine regulatorische Feinjustierung. Sie sind ein Testfall dafür, ob Europa in der Lage ist, ein innovationsfreundliches, rechtssicheres und investitionsattraktives Ordnungsmodell zu etablieren – oder ob sich die beabsichtigte Standortoffensive im Dickicht konkurrierender Zielsetzungen und zunehmender Bürokratisierung verliert.
von Irina Rebin
von Irina Rebin und Daniel Dietrich
von Irina Rebin