Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes (BR-Drs. 359/25), welches im Wesentlichen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, treibt der Gesetzgeber die Anpassung an unionsrechtliche Vorgaben im Bereich der Veterinärmedizin voran, wobei er dabei insbesondere das Ziel verfolgt, das Problem antibiotischer Resistenzen zu bekämpfen. Das Reformpaket stellt Tierärzte und Apotheken vor neue rechtliche und organisatorische Herausforderungen, die für die Versorgungspraxis spürbare Folgen haben werden.
Versandverbot verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel
Zentrales Element des gesetzgeberischen Reformvorhabens ist die Einführung eines neuen § 44a des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz - TAMG), der den Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel grundsätzlich untersagt. Hintergrund ist die Sicherstellung einer kontrollierten Abgabe sowie die Einhaltung von Lagerungs- und Transportbedingungen. Apotheken dürfen verschreibungspflichtige Tierarzneimittel künftig nur dann im Wege des Versandes auf dem Markt bereitstellen, wenn es sich um Arzneimittel für Tiere handelt, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, und der Apotheke eine behördliche Erlaubnis zum Versand erteilt worden ist. Zugunsten von Tierärzten soll das Gesetz ebenfalls eine eng gefasste Ausnahme enthalten, etwa wenn im Rahmen der Hausapotheke eine kurzfristige Weiterbehandlung von Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, notwendig ist. Zudem enthält der Gesetzesentwurf strenge gesetzliche Vorgaben an Verpackung, Transport und Nachverfolgbarkeit der Lieferung beim Versand der Tierarzneimittel.
Neue Meldepflichten für Tierärzte beim Antibiotikaeinsatz
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der erweiterten Erfassung des Einsatzes antimikrobiell wirksamer Arzneimittel. Mit den neuen §§ 61a und 61b TAMG werden Tierärzte zukünftig verpflichtet, detaillierte Angaben zu Art, Menge, Tierart und Anwendungszeitraum zu machen, sobald Antibiotika bei bestimmten Tierarten eingesetzt werden. Diese Mitteilungen erfolgen jährlich und werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gesammelt. Das BVL wertet die Daten aus, erstellt Risikoberichte und übermittelt Informationen u. a. an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Damit soll gemäß dem gesetzgeberischen Willen eine deutlich verbesserte Datengrundlage entstehen, um die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen zu überwachen und gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Verstärkte Kontrolle und Sanktionen
Flankiert werden die materiellen Neuerungen durch eine Ausweitung der Kontroll- und Eingriffsbefugnisse. Dabei soll zukünftig der Zoll in die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs mit Tierarzneimitteln eingebunden werden. Gemäß dem neuen § 76a TAMG sollen die Zollbehörden zukünftig ausdrücklich bei der Überwachung des Verbringens von Tierarzneimitteln, veterinärmedizinischen Produkten und Wirkstoffen in den Geltungsbereich des Gesetzes und bei der Überwachung der Ausfuhr mitwirken und entsprechend mit speziellen Befugnissen ausgestatten werden.
Verstöße gegen das Versandverbot oder gegen die Meldepflichten können zudem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ausblick für die Praxis
Für Tierärzte und Apotheken bringt die Reform eine deutliche Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere das Versandverbot dürfte praktische Konsequenzen für die Versorgung von Tierhaltern haben und neue logistische Lösungen erfordern. Die erweiterten Mitteilungspflichten verlangen den Aufbau verlässlicher Dokumentationsprozesse. Auf längere Sicht kann die Reform zu mehr Transparenz im Arzneimittelverkehr und zu einem effektiveren Resistenzmonitoring führen. Sie fügt sich damit in die gesamtgesellschaftliche Strategie zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen ein. Gleichzeitig stellt sie die veterinärmedizinische Praxis vor die Aufgabe, Prozesse zu professionalisieren und neue Compliance-Standards zu etablieren. Die strengeren regulatorischen Anforderungen an die Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln könnten sich im Übrigen auch negativ auf die Umsätze der Hersteller der betroffenen Tierarzneimittel auswirken.