Vor wenigen Tagen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz („BMWK“) seine jährliche Statistik zu den Zahlen und Fakten der Investitionsprüfung in Deutschland 2024 veröffentlicht. Auf Gesetzgebungsebene sind – EU und national – sind weitere Anpassungen zu erwarten. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick:
Statistik des BMWK (2024)
Im Jahr 2024 hat das BMWK 261 nationale Prüfverfahren nach der AWV bearbeitet, in 2023 lag die Anzahl bei 257 Wie schon in den Vorjahren handelte es sich bei diesen Verfahren weit überwiegend um sektorübergreifende Prüfverfahren (85%).
Die Investoren kommen nach wie vor in erster Linie aus den USA (112, +5% zum Vorjahr), gefolgt von UK (29, -3% zum Vorjahr) und China (27, +2% zum Vorjahr). Besonders relevant für ausländische Investoren sind deutsche Zielunternehmen, die in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie (65) sowie Gesundheit und Biotechnologie (34) tätig sind.
Die Tendenz zur effizienten und zügigen Prüfung durch BMWK setzt sich fort. In knapp zwei Drittel aller Fälle beträgt die Verfahrensdauer bis zu 40 Tage. In nur 18 der 261 Verfahren wurde ein formelles Prüfverfahren (Phase II Prüfung) eröffnet. Die Anzahl der Fälle, in denen erwerbsbeschränkende Maßnahmen – dazu zählen u.a. Untersagungen, Nebenbestimmungen und öffentlich-rechtliche Verträge – durch das BMWK erlassen wurden, ist im Vergleich zum Vorjahr nochmals (auf 3%) zurückgegangen. Untersagt wurde so etwa der Erwerb des Gasturbinengeschäfts der MAN Energy Solutions durch das chinesische Unternehmen CHGT aufgrund der Nähe dessen Anteilseigners China State Shipbuilding Corporation zum chinesischen Militär.
Stand der Gesetzgebung (EU und Deutschland)
Sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung arbeiten an einer weiteren Reform des FDI Screening Regimes (siehe dazu: Further tightening of FDI screening). In diesem Rahmen ist mit weiteren Verschärfungen, insbesondere im Bereich der derzeit vorhandenen Fallgruppen zu rechnen. Nachdem auf EU-Ebene bereits im Januar 2024 ein erster Verordnungsentwurf vorgelegt wurde, befindet sich die Kommission derzeit (erneut) im Konsultationsverfahren mit den Mitgliedsstaaten. Auf nationaler Ebene in Deutschland liegt bislang kein Referentenentwurf für das geplante Investitionsprüfgesetz vor. Hier kommt das Ende der Ampel-Regierung zum Tragen.
Ausblick
Trotz der anhaltenden Herausforderungen aufgrund politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten – etwa aufgrund der angekündigten Zölle der Trump Administration – wird für das Jahr 2025 insgesamt mit einer Zunahme von M&A-Transaktionen gerechnet. Insbesondere Tech-Unternehmen legen ihr Augenmerk auf Übernahmen, um ihre Innovationskraft zu stärken. Hinzu kommen gesunkene Refinanzierungskosten (Zinssenkungen) und hohe Cash-Bestände der Investoren sowie günstigere regulatorische Rahmenbedingungen. Marktteilnehmer erhoffen sich konjunkturelle Impulse nach der Bundestagswahl durch eine wirtschaftsfreundlichere Bundesregierung. Es bleibt abzuwarten, ob der Standort Deutschland sodann auch für ausländische Investoren wieder attraktiver wird.
Die Reform der EU Screening Verordnung und die etwaige Einführung eines Investitionsprüfgesetz werden die Bedeutung der Investitionsprüfung in der EU und Deutschland zukünftig weiter verstärken. Investoren sollten die Entwicklungen im Auge behalten und im Rahmen der Due Diligence entsprechend berücksichtigen. Ganz kurzfristig wird es indes nur wenige Änderungen geben. Die neue Bundesregierung muss sich zunächst konstituieren und es bleib abzuwarten, ob und in welcher Intensität Vorhaben eines einheitlichen Investitionsprüfgesetzes weiterverfolgt wird. Auch der Konsultationsprozess auf EU-Ebene (FDI-Verordnung) wird noch einige Zeit benötigen und die Verordnung wird nach ihrer Verabschiedung erst in 15 Monaten in Kraft treten.
Wir beobachten die Entwicklungen genau und halten Sie über aktuelle News auf dem Laufenden.