Zum Jahreswechsel ergeben sich einige gesetzliche Änderungen, die Arbeitgeber im Blick haben sollten. Wir haben nachfolgend die unserer Ansicht nach wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst.
Weniger Papierkram durch das Bürokratieentlastungsgesetz
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz sollen bürokratische Hürden abgebaut und Prozesse vereinfacht werden. Für Arbeitgeber heißt das insbesondere, dass an einigen Stellen, an denen bisher die Schriftform („wet-ink“ Unterschrift) erforderlich war, nun Textform oder die elektronische Form ausreichen kann. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt.
Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
Im Januar 2025 erhöht sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von bisher EUR 12,41 auf EUR 12,82 brutto pro Arbeitsstunde. Entsprechend wird auch die monatliche Verdienstgrenze für sogenannte Mini-Jobber angehoben. Diese beträgt künftig EUR 556,00 brutto (bisher EUR 538,00 brutto).
Neuer AI Act der EU kann auch Auswirkungen auf Personalsoftware haben
Der AI Act regelt die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb der EU. Er tritt am 1. August 2025 in Kraft. Der AI Act teilt die verschiedenen KIs in unterschiedliche Risikoklassen ein. Je nach Risikoklasse werden dann an die Verwendung der KI strengere oder weniger strenge Anforderungen gestellt. Auch im Bereich von Human Ressource sind die möglichen Einsatzbereiche von KI vielfältig (z.B. Software, die Bewerbungen filtert, automatische Personalplanung, Programme zur Aus- und Weiterbildung und KI-gestützte Kontrolle von Lernfortschritten). Der AI Act erfasst ausdrücklich z.B. KI-Systeme zur Personalauswahl bei Einstellungen oder KI‑Systeme, die bestimmungsgemäß für die Bewertung von Lernergebnissen verwendet werden sollen und klassifiziert diese als Hochrisiko-KI. An solche Hochrisiko-KI-Systeme werden strenge Anforderungen gestellt, z.B. muss ein Risikomanagement-System vorhanden sein. Durch den AI Act wächst damit die Liste der zu beachtenden Vorschriften bei der Verwendung und Einführung von IT-Systemen (und tritt z.B. neben das Datenschutzrecht oder die Verpflichtung der Beteiligung der Arbeitnehmervertretung). Unsere Kollegen aus dem Datenschutzrecht haben zu dem Spannungsfeld zwischen AI Act und Datenschutzrecht ein Webinar erstellt. Dieses können Sie hier ansehen.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze
Zum 1. Januar 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich auf jährlich EUR 66.150,00 brutto. Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt: Erstmalig wird diese auch einheitlich für ganz Deutschland gelten (nicht mehr unterschieden nach Ost und West) und beträgt ab dem 1. Januar 2025 EUR 96.600,00 brutto im Jahr.
Die Beitragssätze der verschiedenen Sozialversicherungen werden im Januar 2025 nur teilweise erhöht: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich ab 1. Januar 2025 auf 2,5 Prozent. Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent.
Änderungen beim Elterngeld
Die Einkommensgrenzen für das Elterngeld verändern sich für Eltern, deren Kinder ab April 2025 geboren werden. Alleinerziehende oder Paare, die gemeinsam mehr als EUR 175.000,00 zu versteuerndes Einkommen haben, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Bisher lag dieser Wert bei EUR 200.000,00.